Aktueller Newsletter

Newsletter

 

Newsletter GMS Nr. 21 / August/September 2012


(pdf-Version siehe am Ende dieser Seite)




U m f r a g e
 

Möchten in Zukunft GMS Informationen (Newsletter, Medieninformationen etc.) per E-Mail erhalten?

Dann senden Sie uns bitte Ihre E-Mail-Adresse. Sie könnten dazu entweder dem GMS Sekretariat ein Mail an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it schicken oder auch das elektronische Kontaktformular auf unserer Website benützen (http://www.gms-minderheiten.ch/de/kontaktformular).

Wir werden diese Mail-Adressen sammeln, vertraulich behandeln und Ihnen in Zukunft unsere Informationen auf elektronischem Wege zukommen lassen. Herzlichen Dank!
 


 


 

 

A.  Aktuelle GMS-Nachrichten
 

Der neue Präsident

notter markus foto 1 kleinNach meiner Wahl zum GMS Präsidenten bekam ich einige Rückmeldungen und Nachfragen. “Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz?“ Viele konnten nur wenig damit anfangen. Aber fast alle reagierten irgendwie empathisch. „Schön, machen Sie etwas Karitatives“. So kam das bei mir an. Ein soziales Engagement, das sich für einen ehemaligen Regierungsrat ganz gut macht. Aber ist die GMS eine soziale, eine karitative Einrichtung? Ein helfender Einsatz für andere? In einem gewissen Sinn schon. Unser Einsatz gilt alten und neuen Minderheiten in der Schweiz, zu denen nicht alle von uns gehören. Insofern ist es auch ein Einsatz für andere. Aber in der GMS und seinem Vorstand sind auch Vertreterinnen und Vertreter der Minderheiten. Sie setzen sich auch für die Rechte ihrer eigenen Minderheit ein. Insofern ist die GMS eine Selbsthilfeorganisation. Gerade das Zusammenwirkung unterschiedlicher Minderheiten macht die Stärke der GMS aus. Sie ist keine paternalistische Veranstaltung.

Wir setzen uns ein für Leben, Recht, Kultur und Integration dieser Minderheiten. Das tönt recht selbstverständlich. Ich habe aber den Eindruck, dass Minderheitenrechte einen zunehmend schweren Stand in unserer Gesellschaft haben. Ich bin mir nicht sicher, aber mir scheint, dass das Verständnis dafür schleichend erodiert. Das hat etwas mit der überragenden Bedeutung der Individualrechte zu tun. Zu Recht achtet und schützt der liberale Rechtstaat die individuellen Freiheiten und Rechte. Sie sind der Kern jeder freiheitlichen Ordnung. Der Mensch vermag aber nicht ausserhalb der Gesellschaft zu leben. Freiheitsrechte können sich immer nur innerhalb der Gesellschaft konkretisieren. Die Gesellschaft aber besteht ihrerseits aus unterschiedlichen Gruppen, Minderheiten eben. Sie unterscheiden sich z.B. in Lebensart- und auffassung, Werthaltung, religiöser Überzeugung oder Sprache. Minderheiten können deshalb in Opposition zu den herrschenden Auffassungen stehen.

Es scheint, dass unsere Gesellschaft zunehmend nur noch Individualrechte im Auge hat. Minderheitenrechte werden als störend empfunden. Es geht irgendwie das Verständnis verloren, dass auch gesellschaftliche Gruppen Träger von Rechten sein können. Ich möchte dabei nicht übersehen, dass es auch einen Schutz des Individuums braucht vor unrechtmässigen Ansprüchen der eigenen Minderheit. Wer die Lebensauffassung oder Werthaltung der Gruppe, in die er hineingeboren wurde, nicht teilen kann, muss die Möglichkeit haben, sich davon zu lösen. Es braucht aber auch einen Schutz der Minderheiten, damit individuelle Freiheit in ihnen gelebt werden kann.

Es liegt in der Natur einer Minderheit, dass sie sich von der Mehrheit unterscheidet. Das muss die Mehrheit aushalten. Die individuelle Diversität wird meist leichter akzeptiert als die Diversität von Gruppen. Gruppendiversität wird rasch als Bedrohung empfunden. Die Mehrheit fürchtet um die eigene Identität. Je weniger man sich ihrer sicher ist, umso gereizter reagiert man auf Minderheiten. Das ominöse Wort von den Parallelgesellschaften macht die Runde.

Natürlich braucht eine Gesellschaft auch eine übergeordnet Klammer. Die Diskriminierung von Minderheiten und die Missachtung ihrer Rechte und ihrer Kultur können aber nie eine solche Klammer sein. Vielmehr wird der Zusammenhalt geschaffen durch Respekt gegenüber Minderheiten und durch den Dialog zwischen den unterschiedlichen Kulturen, Weltanschauungen und Religionen.

Markus Notter


 

Rücktritt von Dr. Taner Hatipoglu aus dem GMS Vorstand

Nach 17-jähriger Amtszeit ist Dr. Taner Hatipoglu aus dem Vorstand der VIOZ zurückgetreten. Gleichzeitig gab er alle seine weiteren Mandate in diesem Zusammenhang ab und reichte im vergangenen Frühling auch seinen Rücktritt aus dem GMS-Vorstand ein.

Die GMS bedauert das Ausscheiden von Taner Hatipoglu sehr und dankt ihm auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für seine langjährige Mitarbeit im Vorstand und seinen Einsatz für die GMS. Über seine Nachfolge als neue Vertretung der VIOZ und der Muslime in unserem Vorstand werden wir an der nächsten GMS Mitgliederversammlung im April 2013 berichten.

→  Siehe auch unter Kapitel C dieses GMS Newsletters das interessante Interview, das Dr. Mahmoud El Guindi, neuer Präsident der Vereinigung Islamischer Organisationen VIOZ, im Juli dem Winterthurer “Landboten“ gegeben hat und das wir in Auszügen zitieren dürfen. 

 

Beschneidung von Knaben:  Das Kind nicht mit dme Bad ausschütten!

Ein Landgericht in Köln hat in einem Urteil vom 12. Mai 2012 festgestellt, die Beschneidung eines Knaben stelle eine strafbare Körperverletzung dar. Das Urteil hat ein grosses Echo ausgelöst und  -  zu Unrecht  -  dazu geführt, dass in Kliniken in Deutschland und in der Schweiz vorläufig keine medizinisch nicht indizierte Zirkumzisionen mehr ausgeführt wurden.

Gegenwärtig sind schätzungsweise zwischen einem Viertel und einem Drittel der männlichen Weltbevölkerung beschnitten. Die Beschneidung gilt im Judentum als Gebot Gottes. Im Koran wird sie nicht erwähnt, sie ist jedoch als Sunna, d.h. als Brauch oder überlieferte Norm weit verbreitet. Im frühen Christentum sprach sich Paulus, der selbst ein beschnittener Judenchrist war, gegen eine Pflicht zur Beschneidung für bekehrte Heidenchristen aus. Mit dem Ende des Judenchristentums verschwand die Beschneidung im Christentum. Sie wurde als Ritual auch der Namensgebung durch das der Taufe abgelöst.

Das Landgericht Köln betrachtet die Knabenbeschneidung als strafbare Körperverletzung, weil die Einwilligung der Eltern unbeachtlich sei. Von deren Sorgerecht seien nur Erziehungsmassnahmen gedeckt, die dem Wohl des Kindes dienen. Die Grundrechte der Eltern würden ihrerseits durch das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung begrenzt. Die Beschneidung stelle eine dauerhafte und irreparable Veränderung des Körpers dar, die dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können, zuwider laufe. Umgekehrt werde das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten seien abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet.

Das vermag nicht zu überzeugen: Das Recht, über die eigene Religionszugehörigkeit zu befinden, und das Recht, sich für eine Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam oder zum Judentum zu entscheiden, sind zwei verschiedene Ansprüche, werden im Urteil jedoch vermengt. Die Beschneidung hindert den betroffenen Knaben mitnichten daran, später selber über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden. Deshalb verletzt es seine Religionsfreiheit nicht, wenn er nicht selber über die Beschneidung entscheiden kann. Die Eltern werden hingegen in ihrem Erziehungsrecht in unzulässiger Weise eingeschränkt, wenn sie ihre Knaben nicht ihrem Glauben entsprechend beschneiden lassen dürfen. Christen prägen ihren Kindern mit der Taufe das nach ihrem Glauben unauslöschliches Kreuzzeichen ein, wenn auch als ein unsichtbares. Dass die Beschneidung sichtbar ist, vermag, zumal sie oft ebenso aus medizinischen Gründen erfolgt, keinen entscheidenden Unterschied zur christlichen Taufe zu begründen. Das Kölner Urteil stellt vielmehr eine unzulässige Beschränkung der Religionsfreiheit der Eltern dar, wenn richtig bedacht wird, welche Bedeutung die religiöse Erziehung und die Rituale der Beschneidung und der Taufe für die Weitergabe des Glaubens haben. Es wird daher nicht Schule machen. 

Giusep Nay, a.Bundesgerichtspräsident

 

 


 

 

B.  S c h w e r p u n k t 

 

"Sans-Papiers"  -  eine unsichtbare, verschwiegene Minderheit in der Schweiz

Kürzlich sind die Sans-Papiers wieder Thema der Medien geworden: Sans-Papiers ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung sind AHV-pflichtig und AHV-berechtigt, obgleich sie als irregulär Anwesende ausgeschafft werden sollten. Politiker und Journalisten empören sich darüber und verlangen, dass die Sozialämter die Sans-Papiers dem Migrationsamt melden, damit sie ausgeschafft werden können.

Die zweite Meldung ist ganz anderer Art: Im Auftrag der Sans-Papiers Anlaufstelle Zürich SPAZ und von Denknetz ist eine Studie über Sans-Papiers im Kanton Zürich erschienen unter dem Titel “Wisch und weg! Sans-Papiers-Hausarbeiterinnen zwischen Prekariat und Selbstbestimmung“. Die Studie macht die Situation von Sans-Papiers sichtbar und zeichnet ein realistisches, vielfältiges, aber in den Grundzügen eindeutiges Bild. Die Sans-Papiers im Kanton Zürich sind in der überwiegenden Mehrzahl Frauen aus Lateinamerika. Sie leisten in Privathaushalten Hausarbeit (putzen, waschen bügeln) und Care-Arbeit (zu Kindern schauen, Alte betreuen). Dieser Blick in die Realität schafft Klarheit, welche die gängigen Meinungen als Irrtümer und Fehlurteile entlarvt.

Warum gibt es Sans-Papiers bei uns?
Weil sie in vielen Privathaushalten notwendig sind! Und zwar in rasch zunehmendem Ausmass. Privathaushalte sind ein Sektor der Schattenwirtschaft. Haushaltarbeit gilt auch heute noch nicht als Wirtschaftszweig, auch wenn in der Schweiz gemäss Volkszählung jährlich über 5 Milliarden Arbeitsstunden geleistet werden. Traditionell ist dies unbezahlte Arbeit, die unentgeltlich von der Hausfrau (und andern Familienmitgliedern) geleistet wird und darum bei volkswirtschaftlichen Erhebungen und Überlegungen ausser Betracht fällt. Die zunehmende doppelte Erwerbstätigkeit von Mann und Frau hat zu einer wachsenden Nachfrage nach Frauen geführt, die diese Haus- und z.T. auch Care-Arbeit für eine geringe Entschädigung erledigen.

So ist ein Arbeitsmarkt entstanden, der offiziell nicht wahrgenommen wird, und für den sich keine Lobby einsetzt. Im Kanton Zürich rechnet man, dass das Gesamtvolumen externer Hausarbeit rund 185'000 Stunden pro Woche beträgt. Rund zwei Drittel werden von Frauen, v.a. Migrantinnen mit regulärem Aufenthaltsstatus, erledigt. Für einen Drittel besteht aber eine Versorgungslücke, die mit Sans-Papiers auf dem Weltmarkt der Billigarbeitskräfte gedeckt wird. Das Irritierende: Es gibt in diesem Sektor einen Bedarf an Arbeitskräften, der nicht durch EinwohnerInnen mit regulärem Aufenthaltsstatus gedeckt werden kann. Anders als in anderen Wirtschaftssektoren fehlt aber die Möglichkeit, AusländerInnen, die eine Anstellung als Hausarbeiterinnen in der Schweiz nachweisen können, eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Das ist wider die wirtschaftliche Logik, welche in der Schweiz sonst im Migrationsbereich herrscht. Und der Effekt? Ein Drittel der benötigten externen Hausarbeit im Kanton Zürich kann nur durch Sans-Papiers erbracht werden. Und das kann nicht den Sans-Papiers angelastet werden.

Der Blick in die Realität
“Sans-Papiers“ sind nicht ohne Papiere. Sie haben einen Pass, Identifikationsausweis, Führerausweis etc. Es fehlt ihnen “nur“ ein Papier: die Aufenthaltsgenehmigung. Dies macht sie zu irregulär Anwesenden.

Sans Papiers sind in grosser Mehrheit nicht abgewiesene Asylsuchende, welche ihre Papiere weggeworfen haben. Sans-Papiers sind nicht potenziell Kleinkriminelle, sondern Arbeitskräfte, die sich in prekären Situationen auf ehrliche Weise mit ihrer Hände Arbeit durchbringen. Sans-Papiers sind nicht Unqualifizierte, die lediglich für Hausarbeit taugen. Von den 56 Sans-Papiers-Frauen der Untersuchung, die als Hausarbeiterinnen im Kanton Zürich arbeiten, haben 36% einen Berufs- oder Fachhochschulabschluss, 27% einen Universitätsabschluss, 19% einen Gymnasium-, 14% einen Sekundarschul- und 4% einen Primarschulabschluss. Sans-Papiers sind zum Arbeiten in die Schweiz gekommen, um im Herkunftsland ihren Kindern ein Studium zu ermöglichen, die Geld brauchen für ihr Zukunftsprojekt (Hausbau, Aufbau eines Kleingewerbes) oder für das Tilgen von Schulden. Sans-Papiers planen, nur vorübergehend bis zum Erreichen ihres Sparziels in der Schweiz zu sein. Die grösste Belastung für Sans-Papiers ist: Als irregulär Anwesende können sie jederzeit bei einer Polizeikontrolle aufgegriffen, verhaftet und in der Regel in wenigen Tagen ausgeschafft werden.

Was bewegt Arbeitgeberinnen, Sans-Papiers als Hausarbeiterinnen einzustellen? Primär die Notlage, keine regulär Anwesenden für die Haus- und Care-Arbeit zu finden. Dann spielen die niedrigen Lohnkosten eine Rolle, die Möglichkeit, keine Sozialbeiträge (AHV, IV, ALV) entrichten zu müssen, weil sich die irregulär Anwesenden nicht zur Wehr setzen können. Eine zentrale Rolle spielt für die Arbeitgeberinnen die hohe Flexibilität und kurzfristige Verfügbarkeit von Sans-Papiers. Im Gegensatz dazu gibt es Arbeitgeberinnen, welche die Anstellung einer Sans-Papiers als humanitäre Tat oder als Akt von Entwicklungshilfe verstehen.

Was tun?
In der Schweiz ist das Migrationswesen eng verbunden mit wirtschaftlichen Notwendigkeiten und Interessen. Werden für bestimmte Wirtschaftssektoren Arbeitskräfte benötigt, die es in der Schweiz nicht gibt, können entsprechend qualifizierte Ausländer eingestellt werden, welche damit die reguläre Aufenthaltsbewilligung erhalten. Das Prinzip lautet: Wo die wirtschaftliche Notwendigkeit ausgewiesen ist und in der Schweiz die Arbeitskräfte fehlen, ist für Arbeitnehmer aus dem Ausland die Immigrationsmöglichkeit gegeben. Diese Notwendigkeit trifft auch auf den Wirtschaftszweig Privathaushalte in rasch steigendem Mass zu. Die Lösung kann auch für Privathaushalte nur so aussehen wie in andern Wirtschafts- und Arbeitssektoren auch: Wer eine Anstellung als Hausarbeiterin vorweisen kann, erhält unter den gleichen Bedingungen wie in andern Sektoren einen regulären Aufenthaltsstatus. So würden Sans-Papier dank ihrer notwendigen Funktion regularisiert; neuen immigrierenden Hausarbeiterinnen würde das entscheidende Papier, die Aufenthaltsbewilligung, nicht mehr vorenthalten. Es entstünden keine neuen Sans-Papiers.

Das wirtschafts- und migrationspolitische und gleichzeitig menschenwürdige Ziel ist klar, auch wenn der Weg noch lang und beschwerlich erscheint. Nötig ist es, dass die primär Betroffenen und Interessierten, nämlich die Frauen (und Männer), die auf Sans-Papiers als Hausarbeiterinnen angewiesen sind, aus dem Schatten des Privathaushaltes heraustreten, laut ihren Bedarf kundtun. Dann wären Frauenorganisationen und PolitikerInnen zu motivieren und zu mobilisieren, die entscheidenden Kundgebungen und Vorstösse zu unternehmen. Schliesslich wäre es an den Parlamenten, sich der Realität zu stellen und die rechtlich notwendigen Regelungen zu schaffen. Ohne Zweifel sind die GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz und andere zivilgesellschaftliche Gruppierungen bereit, sich für diese Sache zu engagieren.

Werner Kramer

 


 

 

C.  S t a n d p u n k t 

 

Humanitäre Tradition in ihren Grundzügen verraten

von Nationalrätin Barbara Schmid-Federer

Der Nationalrat hat im Asylwesen einen Entscheid gefällt, der die Menschenwürde missachtet. Er hat beschlossen, dass Asylsuchenden die Sozialhilfe gestrichen werden soll und dass diese  –  wie abgewiesene Asylbewerber  –  auf Nothilfe gesetzt werden sollen. Zum Glück hat er wenigstens darauf verzichtet, das Recht auf Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene zu streichen.

In der Theorie heisst “Nothilfe“, dass die Menschen Unterkunft, medizinische Versorgung im Notfall und Kleider erhalten, wogegen “Sozialhilfe“ integrative Ansprüche, etwa den Besuch von Deutschkursen, anerkennt, da die Menschen Hilfesuchende sind, die möglicherweise bei uns bleiben können und in der Schweiz integriert werden sollen.

Wie hoch die Nothilfe ausfällt, sei noch festzulegen, sagte der Nationalrat. In der geltenden Praxis heisst der Entscheid aber, dass auch Asylsuchende  –  also möglicherweise politisch bis auf Tod und Folter Verfolgte  -  nur das Allernotwendigste zum Überleben erhalten würden. Nach Berechnungen des “Landboten“ würden im Kanton Zürich 2000 bis 3000 Asylbewerber neu 7 statt wie bisher 11 Franken pro Tag erhalten (Landbote vom 15. 6.2012). In anderen Kantonen erhalten auf Nothilfe gesetzte Menschen Nahrungsrationen und eine notdürftige Unterkunft, wie z.B. in Valzeina/GR.

Nothilfe ist kein Taschengeld, es geht nicht um ein Bier pro Tag oder um ein Pack Zigaretten. Je nach Kanton würden zukünftig Asylsuchende im laufenden Verfahren 7 Franken für drei Mahlzeiten oder gar kein Bargeld erhalten, sondern lediglich Gutscheine für Essen oder fertige Mahlzeiten. Mit Migros-Gutscheinen lässt sich jedoch kein Zugticket für die Fahrt zu den zuständigen Behörden, die über das Bleiberecht entscheiden, bezahlen. Unter dem Nothilferegime würden Asylsuchende regelrecht gezwungen, “schwarz zu fahren“ und sich damit strafbar zu machen.

Nothilfe ist zur Abschreckung konzipiert worden. Abgewiesene Asylsuchende sollen während der Nacht ein Dach über dem Kopf haben, dieses aber am Morgen wieder verlieren. Wenn wir den Asylsuchenden die bisherige Hilfe weiter reduzieren, unter welchem Titel auch immer, und sie zum Nichtstun während des Tages zwingen, treiben wir sie geradezu in die Kriminalität. Das ist für die Betroffenen unmenschlich und auch für die Bevölkerung eine Belastung.

Das Geld und die Grundbedürfnisse sind das eine, die innere Haltung gegenüber Flüchtlingen das andere.

Was an der eineinhalbtägigen Debatte im Nationalrat besonders auffiel, war der scharfe Ton, der oft signalisierte: Asylsuchende seien allesamt Kriminelle. Wir sind jetzt an einem Punkt angelangt, wo man im Nationalratsaal höhnisch lachen darf, wenn das Wort “Humanität“ in den Mund genommen wird: Damit wird unsere humanitäre Tradition in ihren Grundzügen verraten.

Indem wir alle Asylsuchenden unter Generalverdacht stellen, laufen wir Gefahr, den Flüchtlingsbegriff selber aufzulösen und unsere humanitäre Tradition gänzlich aufzugeben.

Unterstellen wir Asylsuchende nicht diesem Generalverdacht. Für delinquierende Asylsuchende sind Strafgesetz und Polizei da, nicht Asylgesetzbestimmungen, die kontraproduktiv sind. Es bleibt im Interesse der reichen Schweiz  –  will sie sich darin nicht immer mehr ins Abseits manövrieren  – , auch in der Asylpolitik Massstäbe der Menschlichkeit zu setzen und die Integrationsmöglichkeiten offen zu halten.

Gewiss muss man die Ängste der Schweizer Bevölkerung ernst nehmen, wie oft genug betont wird. Nur wird übersehen, dass allein mit Ernstnehmen irrationale Ängste unterstützt statt abgebaut werden. Gefordert ist eine sachliche Politik, die wirklichen Gefährdungen sachgemäss begegnet.

Haben wir den Mut, weiterhin klar zu denken. Die Nothilfe ist für abgewiesene Asylbewerber bestimmt und zeigt ihnen, dass ihr Asylgesuch abgelehnt werden musste und dass sie das Land zu verlassen haben. Für Asylsuchende, deren Aufnahme wir erst zu prüfen haben und die wir, bei positivem Entscheid, integrieren wollen und müssen, ist die bisherige Sozialhilfe das richtige Instrument. „Schutzbedürftige müssen das Recht haben, auch während des Asylverfahrens ein menschenwürdiges Dasein zu haben“, sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga in der Debatte. Der Ständerat ist dringend aufgefordert, den Fehlentscheid des Nationalrates im Herbst zu korrigieren und sich nicht der Unsitte einer Symbolpolitik zu beugen.

Seien wir ehrlich: Wir, die wir in diesem Land leben, sind vom Schicksal begünstigt. Dieses unverdiente Privileg verpflichtet uns, unverdiente Nachteile anderer nach unseren Möglichkeiten in menschenwürdiger Weise lindern zu helfen.


Barbara Schmid-Federer
Nationalrätin CVP/ZH

 


”Muslime müssen Kritik zulassen”

Auszüge aus einem Interview mit Dr. Mahmoud El Guindi, dem neuen Präsidenten der Vereinigung Islamischer Organisationen VIOZ, im Winterthurer “Landbote“ vom 23.07.2012.

•  Hat sich das Verhältnis zwischen Muslimen und Nichtmuslimen seit der Einführung des Minarettverbotes verschärft oder entspannt?
Ich habe den Eindruck, es hat eine Sensibilisierung auf beiden Seiten stattgefunden. Es gibt nach wie vor Probleme, Spannungen, Differenzen. Aber der Dialog findet mit einem grösseren Bewusstsein gegenüber der Haltung des Gegenübers statt.

•  Die Schweiz muss zur Integration der Muslime Hand bieten. Was kann umgekehrt die muslimische Gesellschaft besser machen, um die Skepsis ihnen gegenüber weiter zu reduzieren?
Vertrauen ist in jeder menschlichen Beziehung etwas sehr Wichtiges. Und Vertrauen kann man gewinnen, wenn man negative Seiten zugibt …

•  … das heisst?
Die Muslime sollen sich die Kritik anhören und sich überlegen, was davon berechtigt ist und was Polemik und reines Vorurteil ist.

•  Sie sind neuer Präsident der Vereinigung Islamischer Organisationen Zürich (VIOZ). Was haben Sie sich persönlich vorgenommen, um den Dialog zwischen Muslimen und Nichtmuslimen zu verbessern?
Ich vertrete die Muslime bereits seit zehn Jahren im Zürcher Forum der Religionen. Dort diskutieren wir die Anliegen und Probleme der einzelnen Religionen. Es gibt auch die GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz, der ich angehöre, und die alt Regierungspräsident Markus Notter präsidiert. Und es gibt weitere Gremien, in denen ich aus persönlichem Interesse immer aktiv war. Und zwar bereits vor dem Anschlag auf das World Trade Center 2001. Dieser hat natürlich auch die Muslime geschockt. Der Islam kam in die Defensive, wir waren fast nur noch damit beschäftigt, der Öffentlichkeit zu erklären, dass nicht alle Muslime Terroristen sind. Die VIOZ wurde 1995 gegründet, weil die Muslime den Wunsch nach eigenen Friedhöfen hatten. Später kam auch der Wunsch nach einer grossen Zentralmoschee in Zürich. Diese Ziele stehen heute noch im Fokus und will ich weiterverfolgen. Und natürlich auch die Integrationsarbeit.

•  Und wie treiben Sie diese voran?
Wir gehen an Podiumgespräche, um Aufklärungsarbeit zu leisten, wir sind in den Integrationsstellen der Städte und Gemeinden vertreten. Wir bemühen uns auch, dass sich die Muslime generell mehr in der Gesellschaft einbringen. Auch treffen wir uns mit den einzelnen Mitgliederorganisationen und hören zu, mit welchen Problemen sie sich beschäftigen. Wir bieten Unterstützung, wenn es Sprachbarrieren gibt. Unsere Integrationsarbeit richtet sich sowohl nach aussen als auch nach innen. Ich möchte aber betonen: Wir vertreten nicht den Islam, sondern einen Teil der in der Schweiz lebenden Muslime und ihre Anliegen.

•  Welche Werte schätzen Sie in der Schweizer Kultur?
Ich habe Werte wie Arbeitsamkeit und Berufsethos schätzen gelernt und versuche, diese den zuwandernden Muslimen zu vermitteln. Wenn Muslime einen Beitrag für die Gesellschaft und auch für die Volkswirtschaft leisten, schafft dies Akzeptanz.

•  Was können die Muslime an Werten einbringen, die der Schweiz guttäten?
Familienkultur und Familienwärme. Menschliche Beziehungen haben bei den Muslimen einen hohen Stellenwert. Ich möchte jedoch betonen: Die Werte der Schweizer könnten grösstenteils auch jene der Muslime sein. Im Grunde gibt es viel mehr gemeinsame als unterscheidende Werte zwischen Muslimen und Nichtmuslimen.

 


  

D.  H i n w e i s e


 

Mitgliederwerbung

“Machen Sie uns stärker für die Schwachen!“ ist einer der Leitsätze der GMS. Kennen Sie Personen, die vielleicht auch Mitglieder werden und die GMS bei ihrer Arbeit zugunsten der Minderheiten unterstützen und stärker machen möchten? Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie für uns Mitgliederwerbung machen und uns solche potentiellen GMS-Mitglieder melden. Info-Material kann auch jederzeit beim Sekretariat angefordert werden.

 

Jahresbeitrag und Gönnerbeiträge 2012

Ein grosser Teil unserer GMS Mitglieder hat den Jahresbeitrag 2012 bereits eingezahlt, teilweise sogar grosszügig aufgerundet. Wir danken sehr herzlich für die Unterstützung!

Diejenigen, die uns den Jahresbeitrag 2012 noch nicht überwiesen hat, bitten wir, dies noch nachzuholen. (Mitgliederbeiträge: Einzelmitglied: CHF 50.--, Paare: CHF 80.--). Unser Postcheckkonto bei PostFinance hat die Nummer 80-27772-5, lautend auf Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz, 8002 Zürich (IBAN CH36 0900 0000 8002 7772 5).

Steuerhinweis: Die GMS ist als gemeinnütziger Verein in vielen Kantonen der Schweiz steuerbefreit. Alle Spenden an die GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz sind als solche an eine gemeinnützige und steuerbefreite Institution nach Massgabe des jeweiligen kantonalen Steuerrechts abzugsfähig (Verfügung 05/10 276 des Kantonalen Steueramtes Zürich vom 23. Juni 2005).

 

Diverse Hinweise

  • Solothurner Landhausversammlung zur Stärkung der Menschenrechte und der Direkten Demokratie: Am 29. Mai 2010 versammelten sich erstmals über 200 Personen aus der ganzen Schweiz, die nach dem Resultat der Abstimmung über die Minarettverbot-Initiative einen besonderen Handlungs- und Reformbedarf sehen. Ziel: In der Schweiz die Grundpfeiler unserer direkten Demokratie, die Grund- und Menschenrechte zu stärken. Weitere Folgeversammlungen fanden im Oktober 2010, im März 2011 und im September 2011 statt. Die bereits fünfte Solothurner Landhausversammlung vom 31. März 2012 widmete sich Lösungsansätzen zum Thema grundrechtswidriger Volksinitiativen.

    Die nächste Solothurner Landhausversammlung ist im Oktober 2012 geplant. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf unserer GMS Website oder die Website der Solothurner Landhausversammlung http://www.landhausversammlung.ch/v01/

  • Die Ausstellung “Verwaltetes Leben. Die ’Kinder der Landstrasse’ und ihre Akten“ im Haus zum Rech in Zürich wird aufgrund des grossen Interesses bis zum 29. September 2012 verlängert. Nähere Infos siehe http://www.landesgeschichte.ch/verwaltetesleben.html

  • Die Internetseite der Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB ist vollständig überarbeitet worden. Seit Mitte Juli 2012 erscheint sie in einem neu strukturierten und übersichtlicheren Layout und bietet so alle relevanten Informationen zum Thema Rassismusbekämpfung. Siehe: http://www.edi.admin.ch/frb/00645/index.html?lang=de

 

Kontakt zur GMS

GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz
Postfach
8027 Zürich

Tel. 043 - 344 49 66
Fax 043 - 344 49 96

E-Mail:  This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it

www.gms-minderheiten.ch

Konto 80-27772-5 bei PostFinance
IBAN: CH36 0900 0000 8002 7772 5 

 

DANKE, wenn Sie unseren Newsletter auch von unserer GMS Internet-Homepage
(siehe Attachment am Ende dieser Seite) herunterladen und per E-Mail möglichst zahlreich weiter verbreiten.

  


 

 

Aktuell

Die neue Ausgabe des GMS Newsletters (Nr. 21, August/September 2012) ist herausgekommen mit einem Grusswort des neuen GMS-Präsidenten a.Regierungsrat Dr. Markus Notter, einem Artikel von a.Bundesgerichtspräsident Dr. Giusep Nay zur Knabenbeschneidung, einem Beitrag von Prof. Werner Kramer zu "Sans-Papiers" in der Schweiz sowie einem "Standpunkt" von Nationalrätin Barbara Schmid-Federer unter dem Titel 'Humanitäre Tradition in ihren Grundzügen verraten' zur derzeitigen Asylpolitik-Debatte bez. Sozialhilfe oder Nothilfe. Dazu weitere Infos und Hinweise und Auszüge aus einem Interview des Winterthurer Landboten mit Dr. Mahmoud El Guindi, dem neuen VIOZ-Pr$sidenten.
→ siehe unter "Aktuell"

(Frühere Ausgaben des GMS Newsletters ab 2001 finden Sie unter "Archiv" )

 

Fotogalerie