Gräberfelder für Muslime
Projekte
Grabfeld für Musliminnen und Muslime in Winterthur fertiggestellt.
Nach einem Jahr konnten die Bauarbeiten am Grabfeld für Musliminnen und Muslime im Friedhof Rosenberg in Winterthur planmässig abgeschlossen werden. Am 16. November 2012 haben Vertreter der muslimischen Religionsgemeinschaft sowie der Stadt Winterthur das Grabfeld offiziell eingeweiht.
Wo viele Kulturen zusammen leben, ist auch die religiöse Vielfalt gross. Knapp 12% der Winterthurer Bevölkerung sind muslimischen Glaubens. Damit sie entsprechend ihrer Religion bestattet werden können, hat die Stadtgärtnerei im Auftrag der Stadt Winterthur ein Grabfeld für Musliminnen und Muslime erstellt.
Das neue Grabfeld im Friedhof Rosenberg wurde nach den Plänen der Landschaftsarchitekten Berchtold.Lenzin aus Zürich gestaltet und fügt sich unmittelbar an der Westseite des Friedhofs an. Das Grabfeld bietet Platz für rund 420 Gräber.
Ehrenpräsident Prof. Werner Kramer nahm als Leiter des GMS Projektes "Muslimische Grabfelder" an der feierlichen Einweihung in Winterthur teil und drückte in einer Ansprache den Dank der GMS an die Stadt Winterthur und die Freude über den kooperativen Planungsprozess und den positiven Verlauf dieses Projektes aus. Den Text der Ansprache von Prof. Werner Kramer finden Sie unter den Attachments am Ende dieser Seite.
Interview mit Dr. Giusep Nay im St. Galler Tagblatt zu muslimischen Grabfeldern im Kanton St. Gallen
Im St. Galler Tagblatt vom 28. September 2011 ist ein neues Interview mit a.Bundesgerichtspräsident Dr. Giusep Nay zur Debatte um muslimische Grabfelder auf Friedhöfen im Kanton St. Gallen erschienen.
Sie finden dieses Interview im Format pdf unter diesem Link oder unter den Attachments am Schluss dieser Seite.
Sieben Argumente für das Schaffen von Grabfeldern für Muslime auf den öffentlichen kommunalen Friedhöfen
(Diesen Text finden Sie auch im Format pdf am Ende dieser Seite unter den Attachments)
1. Das verfassungsrechtliche Argument:
Die Aufgaben der Behörden
Vgl. Niccolò Raselli (Bundesrichter) „Schickliche Bestattung für Andersgläubige“ (1996)
Walter Kälin (Prof. für eidgenössisches Staatsrecht und Völkerrecht, Bern), Gutachten „Bestattung von Muslimen auf öffentlichen Friedhöfen im Kanton Zürich“ (2000):
„Besteht daher in einer Gemeinde kein konfessioneller Sonderfriedhof, hat die für die Bestattungen zuständige Behörde von Verfassungs wegen dafür zu sorgen, dass die Bestattung auf dem öffentlichen Friedhof nach den Grundsätzen der Religion, der die verstorbene Person angehörte, erfolgen kann.“ N. Raselli, S. 1109
„Die Zürcher Bestattungsregelung verunmöglicht trotz ihrer scheinbaren Neutralität gewissen religiösen Minderheiten eine Bestattung nach ihrem Ritus und wirkt sich damit herabsetzend und diskriminierend aus. Insoweit stellt die Schaffung von Sondergrabfeldern keine unzulässige Privilegierung dar, sondern muss als Beseitigung einer Schlechterstellung bzw. die Herstellung einer tatsächlichen Gleichberechtigung verstanden werden. Deshalb verletzt die Schaffung von Sonderabteilungen das Gebot der Rechtsgleichheit nicht.“ Nach W. Kälin, S.19.
2. Das gesellschaftspolitische Argument:
Die Vielfalt der heute ermöglichten Bestattungsarten
Die weitreichenden Verwaltungsreformen der 1990er Jahre (NPM New Public Management, WOV Wirkungsorientierte Verwaltungsführung) führten zum Selbstverständnis der öffentlichen Verwaltung als eines Dienstleistungsbetriebs mit Kundenorientierung. Es entstanden in allen Verwaltungsbereichen Flexibilisierungen und neue Handlungsspielräume, welche die adäquate Wahrnehmung der unterschiedlichen „Kundenbedürfnisse“ ermöglichten. Im Friedhofwesen: Neben der Bestattung im Reihen- oder Urnengrab die unterschiedlichsten Felder für Gemeinschaftsgräber, unterschiedliche Arten von Baumbestattungen, Abklärungen für die Möglichkeit von Wasserbestattungen, Freiräume für individuelle Grabgestaltung. Bei Kremationen wird es den Angehörigen überlassen, was sie mit Urne und Asche auch ausserhalb des Friedhofes tun wollen.
In diesem Sinne ist nicht einzusehen, weshalb die Bestattung nach muslimischem Ritus als Möglichkeit hier ausgenommen werden sollte.
3. Das pragmatische Argument:
Geringe Differenz der muslimischen Bestattung bei uns zur üblichen Erdbestattung der Mehrheitsbevölkerung
Das Gemeinsame: Erdbestattung im Sarg, Grabesruhe von 20 bis 25 Jahren, drei Bestattungen übereinander.
Die Differenz: Ausrichtung der muslimischen Gräber nach Mekka, Einfriedung der Grabfelder durch einen Lebhag (was oft auch bei den Grabfeldern der Mehrheitsgesellschaft vorkommt) bzw. einen niedrigen Holz- oder Steinhag sowie einen Raum für die Waschung des Leichnams.
Es entstehen nach dem Einrichten eines muslimischen Grabfeldes keine höheren Kosten oder Behinderungen als bei der Bestattungsart der Mehrheitsbevölkerung. Übrigens: nach den Angaben aus Winterthur sind die Kosten für das Einrichten eines Grabfeldes für Muslime vergleichbar mit denen des Schaffens eines Grabfeldes für Gemeinschaftsbestattungen.
4. Das integrationspolitische Argument:
Integrationshilfe für die muslimische Immigrationsbevölkerung
Der taktvolle Umgang mit den Verstorbenen, schickliche Bestattung, die Möglichkeit des Grabbesuches naher Angehöriger, ist in (fast) jeder Kultur ein hohes Gut. Wenn dazu die Möglichkeit fehlt, wird dies als Verletzung, Frustration und Missachtung elementarer Bedürfnisse erlebt. Auf die Dauer wachsen so Fremdheit und Distanz. Wer dagegen im sensiblen Bereich von Tod und Bestattung Einfühlung, Achtung und Entgegenkommen erlebt, entwickelt das Gefühl von Zugehörigkeit, von Gemeinsamkeit. Darauf sind wir in einer immer pluralistischer werdenden schweizerischen Gesellschaft angewiesen.
5. Das Realitäts-Argument:
Problemlosigkeit der realisierten Grabfelder für Muslime
Grabfelder für Muslime existieren heute in Genf, Basel, Bern, Zürich, Lausanne, Luzern, Liestal, Thun und wohl bald in Winterthur. In Liestal und Luzern führten die Projekte zu grossen parteipolitischen Auseinandersetzungen über reale oder lediglich fantasierte Probleme. Auffallend ist, dass nach der umkämpften Entstehungszeit völlige Ruhe eingekehrt ist. Die Verantwortlichen sprechen von einer selbstverständlich gewordenen Normalität.
6. Das geschichtliche Argument:
Differenz der Situation Ende des 19. Jahrhunderts und heute
Durch die Bundesverfassung von 1874 wurde das Friedhofwesen „verstaatlicht“, d.h. zur Aufgabe der politischen Gemeinden erklärt. Nach Sonderbundskrieg und Kulturkampf zwischen protestantischen und katholischen Orten war es die vorrangige staatspolitische Aufgabe des jungen Bundesstaates, die konfessionelle Spaltung der Bevölkerungsteile zu überbrücken. Darum wurden die konfessionell-kirchlichen Friedhöfe zu kommunalen Friedhöfen. Die Bestattung ohne Ansehen der Person in chronologischer Reihenfolge in Gräberreihen wurde zur strikten Vorschrift und war eine Errungenschaft, die sich langfristig positiv auswirkte.
Im Zusammenhang damit wurde es bis Ende des 19. Jahrhunderts in Basel und Bern (und St. Gallen) strikt abgelehnt, auf den Friedhöfen der Städte spezielle Grabfelder für Juden einzurichten oder jüdische Sonderfriedhöfe zu gestatten. (In Zürich entstand der jüdische Privatfriedhof schon 1865. Dies war möglich, weil zu diesem Zeitpunkt vor der BV 1874 das Friedhofwesen noch kirchliche Angelegenheit war.)
Die Juden aus Bern und Basel mussten ihre Toten im Elsass auf dem jüdischen Friedhof Hegenheim bestatten. Nach langem Hin und Her wurde den Juden in Bern und Basel das Errichten eines jüdischen Friedhofs erlaubt (Basel: 1902 Beschluss des grossen Rates).
Wegen des damaligen vorrangigen Interesses der Überbrückung der konfessionellen Unterschiede im Rahmen des jungen säkularen Staates war keine andere Lösung möglich als die „Privatisierung der religiösen Verschiedenheit“.
Die entsprechenden Ordnungen wurden Ende des 20. Jahrhunderts revidiert (Bern 1992-2000, Basel 1999, Zürich 2001). Dies geschah überall auf Grund der unterschiedlichsten neuen Wünsche an Bestattung und Grabpflege, denen die verantwortlichen Behörden und Ämter im Rahmen der WOV (Wirkungsorientierte Verwaltungsführung) im Sinne der Berücksichtigung der veränderten Bedürfnisse der „Kunden“ Rechnung tragen wollten.
Darin zeigt sich die grundlegend veränderte Situation zwischen der gesellschaftlichen und politischen Situation des jungen Bundesstaates Ende des 19. Jahrhunderts und heute. Damals gab es nur die Lösung „Privatisierung der religiösen Verschiedenheit“ und damit ein „getrenntes Nebeneinander“, sozusagen im Sinne einer „Parallelgesellschaft“.
Heute, im Zeitalter des gesellschaftlichen Pluralismus und der Individualisierung, werden auch im Friedhof- und Bestattungswesen Lösungen gesucht, die im verfassungsmässigen Rahmen dank Pragmatik und Flexibilisierung unterschiedlichen Varianten Rechnung tragen. Dies keineswegs nur im Blick auf unterschiedliche Religionen, sondern ebenso im Blick auf unterschiedliche persönliche und gesellschaftliche Wünsche.
(Vgl. dazu detailliert: Barbara Richner „Im Tode sind alle gleich“, Die Bestattung nichtchristlicher Menschen in der Schweiz. Chronos Verlag, 2006).
7. Das zeitliche Argument:
Der richtige Zeitpunkt zum Schaffen der notwendigen Grabfelder für Muslime
Gelegentlich wird der Standpunkt vertreten, es sei jetzt, nach der Annahme der Minarettverbots-Initiative, nicht der richtige Zeitpunkt zum Planen von Grabfeldern für Muslime. Das wecke nur die Emotionen der Mehrheitsbevölkerung.
Das Gegenteil ist richtig. Der Wunsch nach Grabfeldern für Muslime ist ein berechtigtes und nachvollziehbares Anliegen. Der Grossteil der unter uns lebenden, arbeitenden und Steuern zahlenden Muslime wird nicht mehr in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Der muslimische Teil unserer Bevölkerung (in Schlieren gut 10%, in Dietikon gut 12%) ist heute im Durchschnitt noch jünger als der Durchschnitt der Mehrheitsbevölkerung. Aber die Zahl der älteren und betagten Musliminnen und Muslime steigt jährlich, damit die Zahl der Todesfälle und Bestattungen. Dadurch nimmt die Dringlichkeit des Schaffens von Grabfeldern für Muslime zu.
Es ist eine Illusion, anzunehmen, die Muslime lassen weiterhin eine beträchtliche Anzahl ihrer Verstorbenen in ihr Herkunftsland zurückfliegen und dort bestatten. Muslime der 2. Generation, Schweizer Konvertiten, frühverstorbene Kinder und auch viele Muslime der 1. Generation wollen oder sollen in der Schweiz bestattet werden.
Der dringende Wunsch nach muslimischen Grabfeldern ist gross und wächst. Das Anliegen ist berechtigt. Wenn ihm nicht entsprochen wird, entsteht Druck, der steigt. Es gehört zur politischen Klugheit, sich abzeichnende Probleme zu lösen, solange der Wunsch noch nicht zum Überdruck und Konflikt wird.
Darum ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Planen und Schaffen der notwendigen Grabfelder für Muslime in Städten und grösseren Gemeinden mit einem bedeutenden muslimischen Bevölkerungsanteil.
10. Oktober 2010
GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz
Dr. Giusep Nay Prof. Dr. Werner Kramer
Präsident GMS Ehrenpräsident GMS
Leserbrief von Prof. Werner Kramer, Ehrenpräsident der GMS,
im Tages-Anzeiger vom 18. März 2010:
Es ist Zeit für Grabfelder für Muslime
(Brief auch im Format pdf am Ende dieser Seite unter den Attachments)
Seit 1874 ist das Führen der Friedhöfe Aufgabe der politischen Gemeinden. Damals ging es im Gefolge des Sonderbundskrieges zwischen katholischen und reformierten Ständen in der Schweiz um die Integration der beiden Konfessionen in die Gesellschaft der jungen Eidgenossenschaft. Darum die Bestattung von Katholiken und Reformierten nicht mehr auf getrennten kirchlichen Friedhöfen.
Heute geht es darum, dass die muslimischen Bürger und Einwohnerinnen ebenso Platz finden auf den kommunalen Friedhöfen, wo sie nach den Riten ihrer Religion und gemäss den Grundregeln des einheimischen Friedhofwesens bestattet werden können. Die Vereinbarungen in den grossen Städten zeigen, dass dies ohne Probleme möglich ist. Lösungen braucht es jetzt in grösseren Ortschaften mit einer grossen Zahl von muslimischen Einwohnern, die hier leben, arbeiten und Steuern zahlen und von denen ein Teil Schweizerbürger sind. Im Kanton Zürich gibt es sieben Gemeinden mit 1200 bis 2700 muslimischen Einwohnern. Dass es hier zu den Aufgaben der Behörden gehört, Grabfelder für Muslime zu schaffen, liegt auf der Hand.
Seit vier Jahren setzt sich die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz GMS als Fürsprecherin dieses Anliegens bei Gemeindebehörden ein. Ich habe selber die Besprechungen geführt. Die Erfahrungen: Die Verantwortlichen der angesprochenen Gemeinden reagieren mit Verständnis, scheuen aber vor dem zu erwartenden parteipolitischen Hickhack zurück. Das verlängert die Wege. Wo die Realisierung in Kooperation mit Vertretern der Muslime an die Hand genommen wurden, sind die Erfahrungen auf beiden Seiten positiv: Behördenvertreter erleben die Muslime als verständig, kooperativ, Muslime fühlen sich – oft zum ersten Mal - von offizieller Seite wirklich ernst genommen, akzeptiert als Teil unserer Gesellschaft.
Die Rahmenbedingungen der Lösung: Die Muslime akzeptieren die bei uns übliche Erdbestattung im Sarg (nur soll es der einfachste Sarg ohne jede Auskleidung sein) und sie akzeptieren die Regel, dass im Laufe der Jahre übereinander drei Gräber errichtet werden (nur sollen die Überreste aus den unteren Gräbern nicht entfernt werden). Was als Besonderheit bleibt, ist die Ausrichtung der Gräber nach Osten und das Anliegen, dass das Grabfeld mit einem Lebhag oder einer niedrigen Umfriedung umgeben ist. Erwünscht ist, dass im Friedhofgebäude ein Raum für die rituelle Waschung der Verstorbenen zur Verfügung steht. Diesen Anliegen zu entsprechen, halte ich für problemlos.
Regelmässig taucht der Vorschlag auf: Die Juden haben ihre Privatfriedhöfe, für die sie selber aufkommen. Das sollen die Muslime doch auch tun. Die Jüdischen Friedhöfe entstanden Ende 19. Jahrhundert, wo es politisch vorrangig war, durch die staatliche Friedhofregelung die Gegensätze zwischen Katholiken und Reformierten zu überwinden. Da wollte man sich nicht mit der Verschiedenheit der jüdischen Bestattung befassen. Die Bewilligung von privaten Friedhöfen war ein langer, dornenvoller Weg: In Basel dauerte er 25 Jahre, in Bern 70. Damals war es noch möglich, in den Städten Land für den Jüdischen Friedhof zu kaufen. Muslime versuchten dies in Zürich vor einigen Jahren auch. Das Projekt scheiterte: Kein Land, politischer Widerstand, viel zu hohe Kosten. So kam es zu den Grabfeldern für Muslime auf dem Friedhof Zürich-Witikon.
Darum: Es ist Zeit für Grabfelder für Muslime.
Werner Kramer. Zürich
Ehrenpräsident GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz
Noch fehlen Grabfelder für Muslime
Eine Umfrage im Jahre 2006 der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz bei Zürcher Gemeinden.
Zürich, 29. März 2006 - Im Kanton Zürich leben über 70'000 Menschen muslimischen Glaubens. Etwa ein Viertel von ihnen hat die Schweizer Staatsbürgerschaft. Bisher besitzt erst die Stadt Zürich einen muslimischen Friedhof, und Winterthur ist an der Einrichtung eines Grabfeldes auf dem Friedhof Rosenberg. Dennoch ist in vielen Zürcher Gemeinden die vorsichtige Bereitschaft zu spüren, sich mit der Frage der Bestattung nach muslimischen Ritus zu befassen und Lösungen zu suchen. Dies ergab eine Umfrage, welche die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) bei allen Zürcher Gemeindeverwaltungen durchführte. Von den 171 Gemeinden des Kantons haben 117 geantwortet. Nur 20 Gemeinden gaben an, der Wunsch nach einer Beerdigung nach muslimischem Ritus sei schon an sie herangetragen worden. In manchen Fällen bestand die Lösung im Erwerb eines Familiengrabs, in anderen blieb den betroffenen Familien nichts anderes übrig, als den Leichnam in die ehemalige Heimat zu überführen, was über 10’000 Franken kostete.
Die Antworten der Gemeinden drücken zuweilen Unsicherheit über die muslimischen Bestattungsregeln aus. Mehrmals wird die „ewige Grabesruhe" der Muslime als Hindernis angeführt. Im Notfall lässt es aber der islamische Glaube zu, dass der Ort einer Grabstätte nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von zwanzig Jahren ein zweites und ein drittes Mal verwendet werden darf. Die Gebeine der früher Bestatteten dürfen dabei beiseite geschoben, aber nicht entfernt werden. Während in islamischen Ländern die Toten nur von einem Leichentuch umhüllt bestattet werden, akzeptieren muslimische Organisationen in der Schweiz die Beerdigung in einem leichten Holzsarg ebenfalls im Sinne eines Notfalls. Auch für die anderen rituellen Regeln - wie die Waschung der Toten und die Ausrichtung der Gräber nach Osten in Richtung Mekka - stellen keine unüberwindlichen Hindernisse dar, da auf vielen Friedhöfen zumindest ein Teil der Gräber bereits nach Osten ausgerichtet sind.
Es wird nun Aufgabe der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) sein, an die Behörden von Gemeinden, in denen viele Muslime leben, zu gelangen und mit ihnen Lösungen in der Friedhoffrage zu finden. Die GMS ist bereit, sie dabei zu unterstützen.



