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Neuste GMS-Leserbriefe: (pdf-Versionen siehe am Ende unter "Attachments")
Leserbrief in Tages-Anzeiger, NZZ, Bund, Aargauer Mittelland und Südostschweiz
Nicht 2x Nein ist Träumerei
Wer bei der Abstimmung zur Ausschaffungsinitiative und zum Gegenvorschlag 2xNein empfiehlt, soll schwere Verantwortung auf sich laden. Auch von Träumerei ist die Rede.
Die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz GMS, die zum Schutze aller Minderheiten dafür wirbt, ist jedoch der Auffassung, die Befürworter des Gegenvorschlages und des 2xNein sollen und können zusammen und miteinander für das vorab notwendige Nein zur Initiative sorgen. Eine Annahme der Initiative lässt sich nach den vorliegenden Umfrageergebnissen besser erreichen, indem die unhaltbare Initiative mit vereinten Kräften klar und deutlich abgelehnt wird. Sollten nämlich Initiative und Gegenvorschlag eine Ja-Mehrheit finden, obsiegte in der Stichfrage die Initiative mit 48 zu 43 %.
2xNein wollten im Zeitpunkt der ersten Umfrage 9 % der Stimmberechtigten in die Urne legen. Nach der zweiten Umfrage steigerte sich dieser Anteil auf 15 %. Ohne diese 15 %-Nein stünde die Initiative noch besser da. Wunschdenken ist hingegen, zu glauben, ohne eine 2xNein-Kampagne würde der Gegenvorschlag besser abschneiden oder gar obsiegen. Näher liegt die Annahme, die immerhin 15 % Befürworter des 2xNein gingen ohne die Werbung für 2xNein zu einem grossen Teil gar nicht an die Urne, weil sie sich auch für den Gegenvorschlag nicht erwärmen können. Dann wäre aber der Sieg der Initiative gewiss.
Die Verantwortung für die 2xNein-Empfehlung, die nicht gegen, sondern mit den Befürworten des Gegenvorschlages eine Ja-Mehrheit für die unmenschliche und menschenrechtswidrige Initiative verhindern will, lässt sich jedenfalls eindeutig leichter tragen. Dem geltenden strengen Ausländerrecht und dessen konsequenter Anwendung den Vorzug geben, ist ohnehin das, was am Besten vermittelt werden kann angesichts der vielen unterschiedlichsten Aussagen zu den Auswirkungen der beiden Vorlagen, die nur noch verwirren und zudem die tatsächlichen Verhältnisse in der Ausschaffungspraxis verzerren. Die 2xNein-Empfehlung spiegelt den Stimmberechtigten auch nicht vor, mit noch unmenschlicheren Massnahmen lasse sich eine menschlichere Gesellschaft schaffen und so die Kriminalität besser bekämpfen.
Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz GMS
Giusep Nay, Präsident
Leserbrief in Tages-Anzeiger (8.11.2010), Berner Zeitung und Südostschweiz
Ausschaffungsinitiative tritt Rechtsstaat mit Füssen - Gefahr für Minderheiten
Minderheiten brauchen rechtsstaatlichen Schutz. Den Rechtsstaat tritt die Initiative indessen mit Füssen. Mitmenschen ohne Schweizer Pass sollen des Landes verwiesen werden, ohne eine rechtsstaatliche Prüfung ihres Einzelfalles, wie diese sonst jeder Bürgerin und jedem Bürger dieses Landes zusteht. Das ist das erklärte Ziel der Initiative, denn der automatische Verlust „aller Rechtsansprüche auf Aufenthalt“ lässt keine andere Interpretation zu; keinesfalls kann die Initiative so ausgelegt werden, dass ein Wegweisungsentscheid unter Umständen auch nicht vollzogen werden kann. Im einem Rechtsstaat sind Entscheide zu vollziehen.
Masst sich eine Mehrheit an, der Minderheit der Ausländerinnen und Ausländer grundlegendste Rechte zu verweigern, wie z.B. die der Anhörung vor einem Entscheid, wird sich in Zukunft jede Minderheit in Acht nehmen müssen, dass nicht auch ihr Schutz dem Machtstreben wortgewaltiger Parteiexponenten zum Opfer fällt. - Die SVP-Ausschaffungsinitiative ist deshalb entschieden abzulehnen. Schwerkriminelle werden auch ohne diese ausgewiesen, und bei Bagatellfällen, Menschen, die schon lange unter uns leben, ohne jede Rücksicht auf ihre persönlicheh und familiären Verhältnissen hier und im Ausschaffungsland auszuschaffen, ist menschenverachtend und menschenrechtswidrig.
Der Gegenvorschlag will den schlimmsten Folgen der Initiative entgegenwirken. - Wer aber unseren zuständigen staatlichen Organen vertraut und nicht bereit ist, die gezielte Aushöhlung dieses Vertrauens mitzumachen, hat keinen Anlass, dem Gegenvorschlag zuzustimmen, soll ihn aber bei der Stichfrage für alle Fälle unterstützen.
Die GMS empfiehlt allen Angehörigen von Minderheiten und allen, die deren vorbildlichen Schutz in der Schweiz und damit unser Ansehen und unseren Zusammenhalt nicht aufs Spiel setzen wollen, dringend 2xNein zu stimmen und den Gegenvorschlag anzukreuzen. Das hilft genau gleich gut, die Initiative zu bekämpfen wie ein Nein zur Initiative und ein Ja zum Gegenvorschlag. Letztlich sind genügend Nein-Stimmen gegen die Initiative entscheidend!
Giusep Nay, Präsident GMS
Neue Zürcher Zeitung 4.09.2010 und St. Galler Tagblatt 4.09.2010 (Kopftuchverbot)
Allgemeines Verbot einer Kopfbedeckung schafft nur Scheingleichheit
Die St. Galler Erziehungsbehörde gibt vor, mit einem allgemeinen Verbot einer Kopfbedeckung für Schülerinnen und Schüler eine Gleichbehandlung erreichen zu wollen. Das damit angestrebte Kopftuchverbot für Musliminnen würde aber diese gegenüber der restlichen Schülerschaft klar diskriminieren. Ein allgemeines Verbot einer Kopfbedeckung hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Rechtsgleichheit verlangt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Deshalb gilt es, sich vor Augen zu halten, dass ein solches Verbot nicht alle Menschen gleich treffen würde. Personen, die eine Kopfbedeckung aus religiöser Überzeugung tragen, würden aufgrund ihrer Religion diskriminiert. Zudem laufen derartige Bestrebungen in unschöner Manier der freiheitlichen Tradition der Schweiz zuwider. Sie fördern auch nicht die Integration in eine nicht wegzudiskutierende heterogen Gesellschaft, sondern den Ausschluss.
Ronnie Bernheim, Präsident der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA
Giusep Nay, Präsident der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz GMS
Bündner Tagblatt 9.09.2010 (Diskriminierung Fahrende)
Protest gegen eine Hetze gegen Fahrende
Der Leserbrief von Heinz Klaus, Morissen, im Bündner Tagblatt vom 4. September 2010 kann nicht unwidersprochen bleiben. Er enthält nur Unwahrheiten: Die Unruhen in Frankreich ausgelöst hat die ausweglose Lage der Roma, und dass ein Rom von der Polizei bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden war. Roma sind mehrheitlich sesshaft, werden aber in ihren Heimatländern Rumänien und Bulgarien ausgegrenzt und haben so nirgends eine Bleibe.Die GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz und die GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus protestieren dagegen, dass diese Vorfälle zum Anlass genommen werden, wiederum mit Unwahrheiten, gegen Schweizer Fahrende zu hetzen: Unsere fahrenden Mitbürgerinnen und Mitbürger bekommen nichts gratis. Sie bezahlen für ihre Standplätze, Strom, Wasser, Fernsehen usw. und sie entrichten ihre Steuern wie alle Einwohner dieses Landes!Die Schweiz hat die Fahrenden mit der Ratifizierung des Rahmenabkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten als ethnische und kulturelle Minderheit anerkannt. Damit sind Kantone und Gemeinden auch rechtlich verpflichtet, deren Kultur zu respektieren und u.a. zu unterstützen, indem genügend Standplätze zur Verfügung gestellt werden. Das hat auch das Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten. Die Gemeinde Bonaduz ist seit Jahren vorbildlich und hat nur gute Erfahrungen mit ihrem noch vor kurzem erneuerten Standplatz gemacht. Der Kanton Aargau hat in seinem Richtplan die Standorte für Standplätze festgelegt, dem die Gemeinden Folge zu leisten haben.
Giusep Nay, Präsident GMS und
Ronnie Bernheim, Präsident GRA
Neue Schwyzer Zeitung und Bote der Urschweiz (Fahrende)
Klarstellung: Standplätze für Schweizer Fahrende
Die Schweiz hat die einheimischen Fahrenden mit der Ratifizierung des Rahmenabkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten als ethnische und kulturelle Minderheit anerkannt. Damit sind Kantone und Gemeinden auch rechtlich verpflichtet, deren Kultur zu respektieren und u.a. zu unterstützen, indem genügend Stand- und Durchgangsplätze zur Verfügung gestellt werden. Das hat auch das Bundesgericht in einem Entscheid so entschieden. Aus dieser besonderen Verpflichtung folgt, dass Stand- und Durchgangsplätze für Schweizer Fahrende reserviert bleiben dürfen.Unsere fahrenden Mitbürgerinnen und Mitbürger bezahlen für ihre Standplätze, für Strom, Wasser, Fernsehen usw. und sie entrichten ihre Steuern wie alle Einwohner dieses Landes. Deshalb haben sie auch Anrecht auf die bescheidene Infrastruktur, die sie benötigen. Uns Sesshaften stellt der Staat diese ja auch zur Verfügung.Die GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz unterstützt alle Bemühungen, dem Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Schweiz Fahrende Abhilfe zu schaffen, wie dies in erfreulicher Weise an verschieden Orten bereits der Fall oder in Vorbereitung ist.
Giusep Nay, a. Bundesgerichtspräsident und Präsident GMS


