Menschen ohne Papiere leben mitten unter uns. Frauen ohne Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben arbeiten bei uns, pflegen und hegen in Haushalten, Firmen, Bauernhöfen und Heimen. Sie tragen zur Wohlfahrt aller bei, und sie tragen meist das Risiko selber, das Risiko, die Arbeit zu verlieren, und damit die Wohnung, die Gesundheit, die Sicherheit, die Achtung vor anderen und vor sich selber. Menschen ohne Papiere, Sans-Papiers genannt, haben gelernt, mit dem Stigma der unsichtbaren Existenz sichtbar zu leben und zu arbeiten. Sie sind Lehrmeister und Lehrmeisterin darin, nicht aufzufallen, damit sie nicht fallen, sich anzupassen, damit es allen passt. Jeder redet über sie, alle wissen, was sie denken und wer sie sind. Und niemand kennt sie, niemand spricht mit ihnen, niemand, weil sie ja ohne Papiere auch ohne Gesicht sind. Mit ihrer Angst, das Gesicht zu verlieren, haben sie gelernt, Mann und Frau ohne Gesicht zu leben. Menschen als Mitglieder von Minderheiten kennen mehr als andere dieses Gefühl, dazugehören, ohne Gehör zu haben, gesehen zu werden, ohne zu Gesicht zu bekommen.

Die Gesellschaft für Minderheiten in der Schweiz setzt sich für die stummen Stimmen in unserer Gesellschaft ein, für die gesichtslosen Gesichter unserer Bevölkerung. Sie tut dies aus unterschiedlichen Standpunkten. Mit diesem Beitrag sollen weder die juristischen noch die politischen Perspektiven mit Blick auf Sans-Papiers beleuchtet werden. Auch sollen ihre volkswirtschaftlichen, ökonomischen Leistungserbringungen zwischen Prekarität und Selbstbestimmung jetzt nicht hervorgehoben werden (vgl. Alex Knoll, Sarah Schilliger, Bea Schwager, Wisch und weg! Sans-Papiers-Hausarbeiterinnen zwischen Prekarität und Selbstbestimmung, Seismo-Verlag, Zürich, 2012).

Vielmehr steht die Frage im Raum: Wie ist der Standpunkt der Kirchen mit Blick auf die Sans-Papiers zu beschreiben? Die folgenden Thesen sind aus der Erfahrung der ehemaligen Kirchgemeinde Grossmünster genährt, die seit dem 1. Januar 2019 Teil des Kirchenkreises 1, Altstadt, der evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich ist. Schon seit Jahrzehnten hat die damalige Kirchenpflege eine sogenannte Notwohnung für Menschen in Not vom Finanzvermögen ausgespart. Diese kleine Ein-Zimmer-Wohnung befindet sich im obersten Stock der Helferei, dem Kultur- und Kirchgemeindehaus des Grossmünsters. Immer wieder finden in dieser Wohnung Menschen in schwierigen Lebenssituationen Ruhe, Erholung und Besinnung. Menschen aller Kulturen und Religionen, Einheimische und Fremde finden hier Raum. Normativ für die Entscheidung, die in den Händen das Pfarramtes und des Sozial-Dienstes liegt, ist die Not des zum Nächsten gewordenen Mitmenschen.

Mit Blick auf Sans-Papiers liegt aufgrund der Erfahrung der Notwohnung in der Helferei, dem Arbeits- und Lebensort von Ulrich Zwingli, dem Zürcher Reformator vor 500 Jahren, folgendes kirchliches Potential zur Verfügung.

Kirchen können Wohnräume zur Verfügung stellen, Wohnräume, deren soziales Kapital meist an bester Lage für Minderheiten genutzt werden kann. Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015 verwandelten sich viele Pfarrhäuser von Kirchgemeinden und Pfarreien zu Aufenthaltsorten für Familien und Einzelpersonen mit Migrationshintergrund. Wohnraum ist nicht nur in den Städten das «Gold» der Zukunft. Kirchen sind Hüterinnen für das kulturelle Erbe, dass das Boot nie voll sein kann, dass der Raum zum Wohnen für alle da ist, weil jedes Wohnen auf der Erde geschenkt ist und nicht für bestimmte Gruppen und Milieus privilegiert werden kann.
2.    Kirchen tragen mit ihren Wohnräumen zur spontanen Integration bei. Mit Blick auf die Erfahrung am Grossmünster: Die Notwohnung liegt mitten zwischen anderen Wohnungen, inmitten von öffentlichen Räumen und der öffentlich zugänglichen Küche, wo Kreti und Pleti sich trifft und einander begegnen. Das Potential der Integration eröffnet in solchen spontanen Begegnungen ihr unglaubliches Kraftfeld innovativer und sozialer Aufladung: es gibt immer etwas zu helfen, es sind immer Menschen da, es entstehen immer Orte von Verständigung, Beheimatung und Sprachfindung.
3.    Kirchen vermitteln zwischen Papier und Sans-Papiers, das heisst, zwischen reich und arm, solchen mit Geld und solchen, ohne Geld, zwischen denen mit Papieren und denen ohne Papiere. In diesem «go between», «Dazwischen-Stehen oder Dazwischen-Treten», in dieser Funktion des Brückenbauers und Brückenbauerin zwischen Parteien und Milieus gestaltet sich die diakonische Arbeit von Kirchen und eröffnet ein gesellschaftsrelevantes Potential des kirchlichen Auftrages. Hier haben die Kirchen ihre Stärke, in dieser diakonischen Vermittlungsarbeit von Hilfesuchenden und Helfenden.
4.    Kirchen tragen schliesslich zur anwaltschaftlichen Arbeit im Zusammenhang mit Minderheiten wie den Sans-Papiers bei, indem sie die Stimme für die Stimmen der Stummen erheben, indem sie das Gesicht zeigen für die Gesichtslosen, indem sie solidarisch leben mit den Opfern in einer entsolidarisierenden Gesellschaft. Seit Jahrhunderten spricht man in Zürich vom Wächteramt der Kirchen gegenüber dem Staat und der Politik. Dieses Wächteramt ist in Zukunft wichtiger denn je, gerade wenn es in der Stadt Zürich auch um die Einführung einer City Card geht, wo Betroffene wie Sans-Papiers als Bewohnerinnen und Bewohner zusammen mit allen anderen mit einer sicht- und zeigbaren Identität (auf)leben können.

Denn genau darin bündelt sich der Standpunkt der Kirchen im Zusammenhang mit den Sans-Papiers: Jeder Mensch besitzt eine Identität dadurch, dass er ein Geschöpf Gottes ist. Deshalb ist alles daran zu setzen, Identität von Minderheiten zu schützen und zum Strahlen zu bringen.

Pfr. Christoph Sigrist
Präsident der GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz

Sans-Papiers und Kirche

Menschen ohne Papiere leben mitten unter uns. Frauen ohne Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben arbeiten bei uns, pflegen und hegen in Haushalten, Firmen, Bauernhöfen und Heimen. Sie tragen zur Wohlfahrt aller bei, und sie tragen meist das Risiko selber, das Risiko, die Arbeit zu verlieren, und damit die Wohnung, die Gesundheit, die Sicherheit, die Achtung vor anderen und vor sich selber. Menschen ohne Papiere, Sans-Papiers genannt, haben gelernt, mit dem Stigma der unsichtbaren Existenz sichtbar zu leben und zu arbeiten. Sie sind Lehrmeister und Lehrmeisterin darin, nicht aufzufallen, damit sie nicht fallen, sich anzupassen, damit es allen passt. Jeder redet über sie, alle wissen, was sie denken und wer sie sind. Und niemand kennt sie, niemand spricht mit ihnen, niemand, weil sie ja ohne Papiere auch ohne Gesicht sind. Mit ihrer Angst, das Gesicht zu verlieren, haben sie gelernt, Mann und Frau ohne Gesicht zu leben. Menschen als Mitglieder von Minderheiten kennen mehr als andere dieses Gefühl, dazugehören, ohne Gehör zu haben, gesehen zu werden, ohne zu Gesicht zu bekommen.

Die Gesellschaft für Minderheiten in der Schweiz setzt sich für die stummen Stimmen in unserer Gesellschaft ein, für die gesichtslosen Gesichter unserer Bevölkerung. Sie tut dies aus unterschiedlichen Standpunkten. Mit diesem Beitrag sollen weder die juristischen noch die politischen Perspektiven mit Blick auf Sans-Papiers beleuchtet werden. Auch sollen ihre volkswirtschaftlichen, ökonomischen Leistungserbringungen zwischen Prekarität und Selbstbestimmung jetzt nicht hervorgehoben werden (vgl. Alex Knoll, Sarah Schilliger, Bea Schwager, Wisch und weg! Sans-Papiers-Hausarbeiterinnen zwischen Prekarität und Selbstbestimmung, Seismo-Verlag, Zürich, 2012).

Vielmehr steht die Frage im Raum: Wie ist der Standpunkt der Kirchen mit Blick auf die Sans-Papiers zu beschreiben? Die folgenden Thesen sind aus der Erfahrung der ehemaligen Kirchgemeinde Grossmünster genährt, die seit dem 1. Januar 2019 Teil des Kirchenkreises 1, Altstadt, der evang.-ref. Kirchgemeinde Zürich ist. Schon seit Jahrzehnten hat die damalige Kirchenpflege eine sogenannte Notwohnung für Menschen in Not vom Finanzvermögen ausgespart. Diese kleine Ein-Zimmer-Wohnung befindet sich im obersten Stock der Helferei, dem Kultur- und Kirchgemeindehaus des Grossmünsters. Immer wieder finden in dieser Wohnung Menschen in schwierigen Lebenssituationen Ruhe, Erholung und Besinnung. Menschen aller Kulturen und Religionen, Einheimische und Fremde finden hier Raum. Normativ für die Entscheidung, die in den Händen das Pfarramtes und des Sozial-Dienstes liegt, ist die Not des zum Nächsten gewordenen Mitmenschen.

Mit Blick auf Sans-Papiers liegt aufgrund der Erfahrung der Notwohnung in der Helferei, dem Arbeits- und Lebensort von Ulrich Zwingli, dem Zürcher Reformator vor 500 Jahren, folgendes kirchliches Potential zur Verfügung.

  1. Kirchen können Wohnräume zur Verfügung stellen, Wohnräume, deren soziales Kapital meist an bester Lage für Minderheiten genutzt werden kann. Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015 verwandelten sich viele Pfarrhäuser von Kirchgemeinden und Pfarreien zu Aufenthaltsorten für Familien und Einzelpersonen mit Migrationshintergrund. Wohnraum ist nicht nur in den Städten das „Gold“ der Zukunft. Kirchen sind Hüterinnen für das kulturelle Erbe, dass das Boot nie voll sein kann, dass der Raum zum Wohnen für alle da ist, weil jedes Wohnen auf der Erde geschenkt ist und nicht für bestimmte Gruppen und Milieus privilegiert werden kann.
  2. Kirchen tragen mit ihren Wohnräumen zur spontanen Integration bei. Mit Blick auf die Erfahrung am Grossmünster: Die Notwohnung liegt mitten zwischen anderen Wohnungen, inmitten von öffentlichen Räumen und der öffentlich zugänglichen Küche, wo Kreti und Pleti sich trifft und einander begegnen. Das Potential der Integration eröffnet in solchen spontanen Begegnungen ihr unglaubliches Kraftfeld innovativer und sozialer Aufladung: es gibt immer etwas zu helfen, es sind immer Menschen da, es entstehen immer Orte von Verständigung, Beheimatung und Sprachfindung.
  3. Kirchen vermitteln zwischen Papier und Sans-Papiers, das heisst, zwischen reich und arm, solchen mit Geld und solchen, ohne Geld, zwischen denen mit Papieren und denen ohne Papiere. In diesem „go between“, „Dazwischen-Stehen oder Dazwischen-Treten“, in dieser Funktion des Brückenbauers und Brückenbauerin zwischen Parteien und Milieus gestaltet sich die diakonische Arbeit von Kirchen und eröffnet ein gesellschaftsrelevantes Potential des kirchlichen Auftrages. Hier haben die Kirchen ihre Stärke, in dieser diakonischen Vermittlungsarbeit von Hilfesuchenden und Helfenden.
  4. Kirchen tragen schliesslich zur anwaltschaftlichen Arbeit im Zusammenhang mit Minderheiten wie den Sans-Papiers bei, indem sie die Stimme für die Stimmen der Stummen erheben, indem sie das Gesicht zeigen für die Gesichtslosen, indem sie solidarisch leben mit den Opfern in einer entsolidarisierenden Gesellschaft. Seit Jahrhunderten spricht man in Zürich vom Wächteramt der Kirchen gegenüber dem Staat und der Politik. Dieses Wächteramt ist in Zukunft wichtiger denn je, gerade wenn es in der Stadt Zürich auch um die Einführung einer City Card geht, wo Betroffene wie Sans-Papiers als Bewohnerinnen und Bewohner zusammen mit allen anderen mit einer sicht- und zeigbaren Identität (auf)leben können.

Denn genau darin bündelt sich der Standpunkt der Kirchen im Zusammenhang mit den Sans-Papiers: Jeder Mensch besitzt eine Identität dadurch, dass er ein Geschöpf Gottes ist. Deshalb ist alles daran zu setzen, Identität von Minderheiten zu schützen und zum Strahlen zu bringen.

 

Pfr. Christoph Sigrist
Präsident der GMS Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz

27.03.2024

Gehörlose Menschen – eine sprachliche und kulturelle Minderheit in der Schweiz

Sprachen sind keine „Behinderung“

Der Vorstand der Gesellschaft für Minderheiten in der Schweiz (GMS) hat beschlossen, den Minderheitenbegriff zu erweitern, um auch hybride Identitäten von Minderheiten zu berücksichtigen. Diese Entscheidung reflektiert die zunehmende Vielfalt und Komplexität der menschlichen Identität. Angesichts dessen ist es für die GMS als Verein, der sich für die Rechte und den Schutz von Minderheiten in der Schweiz einsetzt, unerlässlich, dass auch die Gehörlosengemeinschaft von der GMS-Unterstützung erhält.

Für die Gehörlosengemeinschaft ist es von grosser Bedeutung, dass Gehörlosigkeit nicht länger als «Behinderung» betrachtet wird, sondern dass Gehörlose als eine sprachliche und kulturelle Minderheit anerkannt und respektiert werden. Gehörlose und hörende Menschen haben jedoch noch immer eine stark voneinander abweichende Vorstellung von Gehörlosigkeit. So impliziert Gehörlosigkeit für die Mehrheit der Hörenden ein Defizit, welches zu beseitigen ist. Die meisten gehörlosen Menschen hingegen fühlen sich als Mitglied einer kulturellen Minderheit mit eigener Kultur und Sprache, nämlich der Gebärdensprache.

Weltweit leben ca. 70 Millionen gehörlose Menschen, davon 20’000 bis 30’000 in der Schweiz. Die Gehörlosengemeinschaft ist eine sprachliche und kulturelle Minderheit. Das Fundament dieser Kultur sind die Gebärdensprachen, welche untrennbar mit der kulturellen Identität der Gehörlosengemeinschaft verbunden sind. In der Schweiz gibt es insgesamt drei Gebärdensprachen: Die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), die Langue des Signes Française (LSF) und die Lingua Italiana dei Segni (LIS). Um mit einem weitverbreiteten Vorurteil aufzuräumen: Die Gebärdensprache ist nicht international, da Sprachen sich regional entwickeln und von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden. Wie jede andere Sprache, haben sich auch Gebärdensprachen natürlich weiterentwickelt. Deshalb hat jedes Land seine eigene Gebärdensprache(n), die sogar regionale Dialekte aufweisen kann, ähnlich den Variationen in gesprochenen Sprachen. Die Gebärdensprache war jedoch lange Zeit verboten. Beim sogenannten Mailänder Kongress im Jahr 1880 trafen hörende Pädagog:innen die Entscheidung, die Verwendung der Gebärdensprache in Europa zu untersagen. Anstatt gehörlosen Schüler:innen Wissen und Bildung zu vermitteln, konzentrierten sich die Lehrkräfte darauf, ihnen das Sprechen beizubringen. Dies oft unter inakzeptablen Bedingungen: Gehörlosen Kindern wurde es z.B. verboten, miteinander in Gebärdensprache zu kommunizieren. Im Unterricht wurden sie unter anderem dazu aufgefordert, sich auf ihre Hände zu setzen oder diese hinter den Rücken zu halten. Die Gebärdensprache konnte somit meist nur im Verborgenen angewendet und weiterentwickelt werden. Um ca. 1980 begann sich langsam auch in der Schweiz die Erkenntnis durchzusetzen, dass Gebärdensprache ein eigenständiges und vollwertiges Sprachsystem ist, mit dem gehörlose Menschen alles ausdrücken und mitteilen können. Jedoch erst im Juli 2010, auf der internationalen Konferenz zur Bildung und Erziehung Gehörloser (ICED) in Vancouver, wurde der Beschluss gefasst, die Resolutionen des Mailänder Kongresses von 1880 offiziell aufzuheben.

Am 22. August 2023 wurde vom Bundesamt für Kultur bekannt gegeben, dass die Schweiz die Gebärdensprachen als immaterielles Kulturerbe anerkannt und in die Liste der lebendigen Traditionen des Landes aufgenommen hat. Die Gebärdensprachen müssen jedoch endlich auch rechtlich anerkannt werden, denn sie ermöglichen gehörlosen Personen den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitswesen, zur Kultur sowie zu Bildungsangeboten. Dieser Zugang muss gehörlosen Menschen durch Bund, Kantone und Gemeinden im Rahmen ihrer Kompetenzen garantiert werden, wie es auch die UNO-Behindertenrechtskonvention und das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung verlangen. Die fehlende Anerkennung der Gebärdensprachen steht im Widerspruch zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK), welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat. Darin werden die Gebärdensprachen als eigenständige Sprache definiert und die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, die Gebärdensprachen und die Gehörlosenkultur anzuerkennen.

Die Schweiz ist eines der letzten Länder in Europa, welches seine Gebärdensprachen nicht auf nationaler Ebene anerkannt hat. Auf kantonaler Ebene sind die Gebärdensprachen in Genf, Zürich und dem Tessin in den jeweiligen Kantonsverfassungen erwähnt. Der Kanton Neuchâtel kennt die Anerkennung auf Gesetzesstufe.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gebärdensprachen durch die Einführung eines Gebärdensprachengesetzes offiziell anerkannt und gefördert werden. Dies stellt einen unerlässlichen Schritt dar, um die Gebärdensprachen zu legitimieren und die Lebenssituation gehörloser Menschen in der Schweiz nachhaltig und wirksam zu verbessern.

Denn: Gebärdensprachen sind vollwertige Sprachen!

 

Dr. Tatjana Binggeli (gehörlos)
Geschäftsführerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

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