Zoom-Bombing. Ein weiterer Begriff, der neben R-Wert, Inkubationszeit und FFP2-Masken unseren Pandemie-Wortschatz prägt. Doch was genau ist Zoom-Bombing, wer steckt dahinter und wer ist davon besonders stark betroffen?

Beim Zoom-Bombing werden Online-Meetings gestört. Neben gewaltverherrlichenden Szenen werden oft auch antisemitische und rassistische Obszönitäten über die Lautsprecher und Bildschirme mit den völlig perplexen Teilnehmenden geteilt. Da die Hacker gut organisiert sind und in Gruppen vorgehen, ist der einzige Ausweg oftmals der Abbruch der Live-Übertragung. Dass es sich bei diesem Phänomen mehr als um blöde Lausbubenstreiche handelt, wurde spätestens klar, als das FBI im März eine offizielle Warnung herausgab.

Jüdische Menschen besonders gefährdet

Während jeder Opfer eines Zoom-Bombings werden kann, sind gewisse Minderheiten besonders gefährdet. Bereits im April 2020 warnte der deutsche Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (RIAS) vor antisemitisch motiviertem Zoom-Bombing. Zu Recht, wie sich zeigte: In London wurde eine Veranstaltung einer Synagoge durch antisemitische Beleidigungen unterbrochen. An einer Holocaust Gedenkfeier in Berlin störten Hacker die Zeremonie mit Heil-Hitler-Rufen. Auch Schulen sind betroffen. Während des Online-Unterrichts eines deutschen Gymnasiums erschien ein Hakenkreuz auf dem Bildschirm.

Auch die Schweiz ist betroffen

Auch in der Schweiz ist es mehrfach zu antisemitisch motivierten Zoom-Bombing gekommen. Im vergangenen Mai musste ein Online-Podium der Jungsozialisten abgebrochen werden, nachdem sich Hacker in das Meeting einloggten und antisemitische Karikaturen durch den für alle ersichtlichen Bildschirm teilten. Der mutmassliche Grund für die Störung: Einer der Podiums-Teilnehmer war Jude.

An einer Schweizer Universität kam es Anfang Jahr zu einer antisemitischen Störaktion während eines Vortrags über Judaistik. Die Universität reichte Strafanzeige ein. Vor wenigen Tagen kam es erneut zu einem antisemitischen Vorfall, als Unbekannte sich in eine Kulturveranstaltung der Jüdischen Liberalen Gemeinde Zürich einloggten und die perplexen Teilnehmenden mit Hitlerbildern und Videos von sexualisierter Gewalt an Kindern schockten. Der Event musste schliesslich abgebrochen werden.

Rechtsextreme Szene

Doch wer steckt hinter diesen Attacken? Aufgrund der Anonymität des Internets lässt sich diese Frage nicht immer abschliessend beantworten. Die Vermutung liegt nahe, dass rechtsextreme Gruppierungen für viele dieser Zoom-Bombings verantwortlich sind. In den USA konnte bereits nachverfolgt werden, wie Rechtsradikale gezielt jüdische Online-Veranstaltungen aufspüren, um diese mit antisemitischen Obszönitäten zum Abbruch des Events zu bringen.

Ohnmacht und Entsetzen

Auch wenn die Übeltäter nicht immer identifiziert werden können – für die Betroffenen sind diese Vorfälle schwerwiegend. Gerade für ältere Leute, die während der Pandemie isoliert sind, ist eine solche Erfahrung besonders schmerzhaft. Online-Kulturveranstaltungen bieten eine willkommene Ablenkung, die von zu Hause aus zugänglich sind. Dass jüdische Menschen gerade dort blindem Hass ausgesetzt werden, ist besonders tragisch und kann sogar re-traumatisierend sein für Menschen, die Antisemitismus auch im «echten Leben» erfahren haben. Besonders verstörend ist dabei die Tatsache, dass man diesen schlimmen Szenen zu Hause, in den eigenen vier Wänden, ausgesetzt ist. An dem Ort, an dem man sich sonst am sichersten vor Übergriffen fühlt.

Dass vielen Veranstaltern bei einem Zoom-Bombing nichts anderes übrigbleibt, als den Event abzubrechen, ist tragisch. Denn mit dem Abbruch entzieht man den jüdischen Menschen nicht nur die Möglichkeit einer willkommenen Ablenkung während der Pandemie. Man entzieht ihnen vor allem die Möglichkeit, Teil des kulturellen Lebens zu sein – und damit Teil der Gesellschaft.

Die traurige Lehre, die man aus diesem neuen Phänomen ziehen kann? Was für Antisemitismus im «echten Leben» gilt, trifft auch online zu. Jüdische Institutionen werden systematisch als Ziel für die Verbreitung von Hass und Antisemitismus aufgesucht. Jüdisches Leben und jüdische Kultur sind essentielle Bestandteile unserer Gesellschaft. Dass sie sowohl online wie auch offline besonderen Schutz bedürfen, ist traurige Realität im Jahr 2021.

Hier gibt es Tipps, um sich vor Zoom-Bombing zu schützen:

https://www.heise.de/tipps-tricks/Zoom-Sicherheitstipps-fuer-Videokonferenzen-4699394.html

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Standpunkte

 

 

27.03.2024

Gehörlose Menschen – eine sprachliche und kulturelle Minderheit in der Schweiz

Sprachen sind keine „Behinderung“

Der Vorstand der Gesellschaft für Minderheiten in der Schweiz (GMS) hat beschlossen, den Minderheitenbegriff zu erweitern, um auch hybride Identitäten von Minderheiten zu berücksichtigen. Diese Entscheidung reflektiert die zunehmende Vielfalt und Komplexität der menschlichen Identität. Angesichts dessen ist es für die GMS als Verein, der sich für die Rechte und den Schutz von Minderheiten in der Schweiz einsetzt, unerlässlich, dass auch die Gehörlosengemeinschaft von der GMS-Unterstützung erhält.

Für die Gehörlosengemeinschaft ist es von grosser Bedeutung, dass Gehörlosigkeit nicht länger als «Behinderung» betrachtet wird, sondern dass Gehörlose als eine sprachliche und kulturelle Minderheit anerkannt und respektiert werden. Gehörlose und hörende Menschen haben jedoch noch immer eine stark voneinander abweichende Vorstellung von Gehörlosigkeit. So impliziert Gehörlosigkeit für die Mehrheit der Hörenden ein Defizit, welches zu beseitigen ist. Die meisten gehörlosen Menschen hingegen fühlen sich als Mitglied einer kulturellen Minderheit mit eigener Kultur und Sprache, nämlich der Gebärdensprache.

Weltweit leben ca. 70 Millionen gehörlose Menschen, davon 20’000 bis 30’000 in der Schweiz. Die Gehörlosengemeinschaft ist eine sprachliche und kulturelle Minderheit. Das Fundament dieser Kultur sind die Gebärdensprachen, welche untrennbar mit der kulturellen Identität der Gehörlosengemeinschaft verbunden sind. In der Schweiz gibt es insgesamt drei Gebärdensprachen: Die Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), die Langue des Signes Française (LSF) und die Lingua Italiana dei Segni (LIS). Um mit einem weitverbreiteten Vorurteil aufzuräumen: Die Gebärdensprache ist nicht international, da Sprachen sich regional entwickeln und von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden. Wie jede andere Sprache, haben sich auch Gebärdensprachen natürlich weiterentwickelt. Deshalb hat jedes Land seine eigene Gebärdensprache(n), die sogar regionale Dialekte aufweisen kann, ähnlich den Variationen in gesprochenen Sprachen. Die Gebärdensprache war jedoch lange Zeit verboten. Beim sogenannten Mailänder Kongress im Jahr 1880 trafen hörende Pädagog:innen die Entscheidung, die Verwendung der Gebärdensprache in Europa zu untersagen. Anstatt gehörlosen Schüler:innen Wissen und Bildung zu vermitteln, konzentrierten sich die Lehrkräfte darauf, ihnen das Sprechen beizubringen. Dies oft unter inakzeptablen Bedingungen: Gehörlosen Kindern wurde es z.B. verboten, miteinander in Gebärdensprache zu kommunizieren. Im Unterricht wurden sie unter anderem dazu aufgefordert, sich auf ihre Hände zu setzen oder diese hinter den Rücken zu halten. Die Gebärdensprache konnte somit meist nur im Verborgenen angewendet und weiterentwickelt werden. Um ca. 1980 begann sich langsam auch in der Schweiz die Erkenntnis durchzusetzen, dass Gebärdensprache ein eigenständiges und vollwertiges Sprachsystem ist, mit dem gehörlose Menschen alles ausdrücken und mitteilen können. Jedoch erst im Juli 2010, auf der internationalen Konferenz zur Bildung und Erziehung Gehörloser (ICED) in Vancouver, wurde der Beschluss gefasst, die Resolutionen des Mailänder Kongresses von 1880 offiziell aufzuheben.

Am 22. August 2023 wurde vom Bundesamt für Kultur bekannt gegeben, dass die Schweiz die Gebärdensprachen als immaterielles Kulturerbe anerkannt und in die Liste der lebendigen Traditionen des Landes aufgenommen hat. Die Gebärdensprachen müssen jedoch endlich auch rechtlich anerkannt werden, denn sie ermöglichen gehörlosen Personen den gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitswesen, zur Kultur sowie zu Bildungsangeboten. Dieser Zugang muss gehörlosen Menschen durch Bund, Kantone und Gemeinden im Rahmen ihrer Kompetenzen garantiert werden, wie es auch die UNO-Behindertenrechtskonvention und das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung verlangen. Die fehlende Anerkennung der Gebärdensprachen steht im Widerspruch zur UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-BRK), welche die Schweiz 2014 ratifiziert hat. Darin werden die Gebärdensprachen als eigenständige Sprache definiert und die unterzeichnenden Staaten verpflichtet, die Gebärdensprachen und die Gehörlosenkultur anzuerkennen.

Die Schweiz ist eines der letzten Länder in Europa, welches seine Gebärdensprachen nicht auf nationaler Ebene anerkannt hat. Auf kantonaler Ebene sind die Gebärdensprachen in Genf, Zürich und dem Tessin in den jeweiligen Kantonsverfassungen erwähnt. Der Kanton Neuchâtel kennt die Anerkennung auf Gesetzesstufe.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gebärdensprachen durch die Einführung eines Gebärdensprachengesetzes offiziell anerkannt und gefördert werden. Dies stellt einen unerlässlichen Schritt dar, um die Gebärdensprachen zu legitimieren und die Lebenssituation gehörloser Menschen in der Schweiz nachhaltig und wirksam zu verbessern.

Denn: Gebärdensprachen sind vollwertige Sprachen!

 

Dr. Tatjana Binggeli (gehörlos)
Geschäftsführerin Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS

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