Zürich, 29. März 2006

Im Kanton Zürich leben über 70’000 Menschen muslimischen Glaubens. Etwa ein Viertel von ihnen hat die Schweizer Staatsbürgerschaft. Bisher besitzt erst die Stadt Zürich einen muslimischen Friedhof, und Winterthur ist an der Einrichtung eines Grabfeldes auf dem Friedhof Rosenberg. Dennoch ist in vielen Zürcher Gemeinden die vorsichtige Bereitschaft zu spüren, sich mit der Frage der Bestattung nach muslimischen Ritus zu befassen und Lösungen zu suchen. Dies ergab eine Umfrage, welche die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) bei allen Zürcher Gemeindeverwaltungen durchführte. Von den 171 Gemeinden des Kantons haben 117 geantwortet. Nur 20 Gemeinden gaben an, der Wunsch nach einer Beerdigung nach muslimischem Ritus sei schon an sie herangetragen worden. In manchen Fällen bestand die Lösung im Erwerb eines Familiengrabs, in anderen blieb den betroffenen Familien nichts anderes übrig, als den Leichnam in die ehemalige Heimat zu überführen, was über 10’000 Franken kostete.

Die Antworten der Gemeinden drücken zuweilen Unsicherheit über die muslimischen Bestattungsregeln aus. Mehrmals wird die „ewige Grabesruhe“ der Muslime als Hindernis angeführt. Im Notfall lässt es aber der islamische Glaube zu, dass der Ort einer Grabstätte nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist von zwanzig Jahren ein zweites und ein drittes Mal verwendet werden darf. Die Gebeine der früher Bestatteten dürfen dabei beiseite geschoben, aber nicht entfernt werden. Während in islamischen Ländern die Toten nur von einem Leichentuch umhüllt bestattet werden, akzeptieren muslimische Organisationen in der Schweiz die Beerdigung in einem leichten Holzsarg ebenfalls im Sinne eines Notfalls. Auch für die anderen rituellen Regeln – wie die Waschung der Toten und die Ausrichtung der Gräber nach Osten in Richtung Mekka – stellen keine unüberwindlichen Hindernisse dar, da auf vielen Friedhöfen zumindest ein Teil der Gräber bereits nach Osten ausgerichtet sind.

Es wird nun Aufgabe der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) sein, an die Behörden von Gemeinden, in denen viele Muslime leben, zu gelangen und mit ihnen Lösungen in der Friedhoffrage zu finden. Die GMS ist bereit, sie dabei zu unterstützen.

30.04.2025

Vortrag am 19. Mai: Warum sollen wir uns an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern?

Dr. Gregor Spuhler, Leiter des Archivs für Zeitgeschichte der ETH Zürich, präsentiert das Schweizer Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus – speziell den geplanten Erinnerungsort in Bern –, und denkt darüber nach, was Erinnerungskultur leisten kann. 

Höchste Zeit
Bis heute fehlt in der Schweiz eine nationale und offizielle Gedenkstätte für die zahlreichen Opfer des Nationalsozialismus, aber auch für die Menschen, die sich dem Nationalsozialismus entgegengestellt haben. Unter den Opfern waren Jüdinnen und Juden, politische Oppositionelle. Sinti:zze und Rom:nja, aber auch Frauen, die aufgrund der Heirat mit einem ausländischen Mann ihre Schweizer Staatsbürgerschaft und deren Schutz verloren hatten. Höchste Zeit, ihnen einen Ort in der Mitte unserer Gesellschaft zu geben. 

«erinnern – vermitteln – vernetzen» 
Am 26. April 2023 hat der Bundesrat grünes Licht gegeben. Mit diesem Entscheid wurde ein Zeichen gegen Völkermord, Antisemitismus und Rassismus gesetzt. Der Erinnerungsort soll den Austausch und die Debatte fördern und über die Landesgrenzen hinaus eine Wirkung entfalten. Die Projektarbeiten laufen auf Hochtouren… 

Wann: am 19. Mai um 19:45 Uhr
Wo: Cabaret Voltaire, Spiegelgasse 1, 8001 Zürich
Einlass und Apéro:
kostenlos

>> Flyer herunterladen

 

Bild: AfZ ETH Zürich / NL Carl Lutz / 271 – Schutzsuchende vor dem Glashaus (Vadàsz utca 29) der Schweizer Schutzmachtabteilung von Carl Lutz

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Vortrag am 19. Mai: Warum sollen wir uns an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern?
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