
Ich erinnere mich an die Besetzung der Predigerkirche in der Stadt Zürich durch über hundert Menschen. Auf ihren Manifesten stand «Bleiberecht». Das war im Jahr 2008. Erstmals fielen mir Sans-Papiers im Stadtbild auf, und ich freute mich darüber. Die mutige Aktion hat etwas in Bewegung gesetzt. Seither gibt es die Autonome Schule Zürichs, welche Sprachkurse für Immigrierte anbietet und auch von den Stadtbehörden respektiert wird. Sie leistet einen echten Beitrag zur Integration: 500 Schüler:innen lernen hier wöchentlich. Einer der damaligen Besetzer ist heute aktives Vorstandsmitglied der Gesellschaft Minderheiten Schweiz, gehört als einer, der sich nicht mehr verstecken muss, zur Wohnbevölkerung und ist eine prominente Stimme in der städtischen Vielfalt.
Arbeitskräfte ohne Rechte
Sans-Papiers leben versteckt und oft unter widrigsten Umständen. Erfahren sie Gewalt, können sie sich nicht juristisch wehren. Denn sie können nicht zur Polizei gehen, weil die Gefahr besteht, ausgewiesen zu werden. Ihr Aufenthaltsstatus würde geprüft. Sans-Papiers bewegen sich auf der Strasse in Angst vor polizeilichen Kontrollen. Viele für die Gesamtbevölkerung normale Dienstleistungen können sie nicht in Anspruch nehmen. Sie können keinen Mietvertrag abschliessen und kein Bankkonto eröffnen. Auch eine medizinische Behandlung ist mit der Angst verbunden, entdeckt zu werden. Zum Glück gibt es heute die Möglichkeit, dass Sans-Papiers, gedeckt durch die Anlaufstelle SPAZ, Spitäler besuchen können, ohne aufzufliegen. Eine Behelfslösung, aber immerhin.
Das Einfachste wäre, dafür zu sorgen, dass es keine Sans-Papiers mehr gibt. Sie legalisieren. Ihnen ein Aufenthaltsrecht geben. Das Bundesrecht verbietet das. Das Ausländer- und Integrationsgesetz sieht vor, dass rechtswidrig anwesende Migrant:innen die Schweiz verlassen müssen, ausser bei «schwerwiegenden persönlichen Härtefällen».
Das ist nicht nur unwürdig, es erinnert an den spätmittelalterlichen Zustand der «Hintersassen» ohne politische Rechte. Sans-Papiers gehören nämlich zur ständigen Wohnbevölkerung. Sie werden gebraucht in der privaten Care-Arbeit, in den Putzdiensten, auf Bauernhöfen. Systemrelevante Branchen wie Kinderbetreuung oder Pflegedienste würden ohne sie zusammenbrechen. Der Stadtrat von Zürich schätzt ihre Zahl auf rund 10 000.
Es gibt Sans-Papiers, die mehr als ein Dutzend Jahre in der Schweiz leben, hier Kinder aufziehen (die dann ebenfalls keine Ausweise haben) und sich durchschlagen. Wir können uns dieses Leben nicht vorstellen.
Die Zeit der Bürger:innen minderen Rechts und der Ansässigen oder Stadtburger gehört ins Mittelalter, es gibt kein Vorrecht der Geburt. Wer zur ständigen Wohnbevölkerung gehört, soll die gleichen Rechte haben. Die Aufgabe gleicht der Beseitigung der Hintersassen-Diskriminierung in der frühen Neuzeit.
City Card: Ja sagen und Druck ausüben
Die bestehenden Gesetze sollen respektiert werden, aber wir dürfen uns bemühen, sie zu verändern. Und wir müssen Möglichkeiten suchen, um das Leben von Sans-Papiers erträglicher zu machen. Die City Card kann eine solche Möglichkeit sein. Über sie wird am 15. Mai in der Stadt Zürich abgestimmt. Die City Card geht auf eine Motion von AL, Grünen und SP im Zürcher Gemeinderat zurück.
Die Vorlage des Stadtrates ist noch kein ausgearbeitetes Projekt. Der Stadtrat will einen Kredit für «Vorbereitungsarbeiten zur Einführung der City Card». Das ist etwas vage und der Preis mit 3,2 Millionen Franken etwas hoch. Umso mehr müssen wir zum Ausdruck bringen, dass wir eine City Card wollen und Druck ausüben, was für eine City Card das sein soll. Das Produkt wird auch ein Resultat der politischen Auseinandersetzung sein. Die Zielvorstellung des Autors, der jahrelang Vorstandsmitglied der Gesellschaft Minderheiten war, sieht so aus:
Die Züri City Card verschafft Sans-Papiers Zugang zu Hilfsangeboten, erleichtert ihren Alltag und ermöglicht ihnen ein weniger von Angst geprägtes Leben. Auch wenn die ausländerrechtlichen Vorschriften bestehen bleiben.
Dank der Züri City Card können Sans-Papiers ihre eigene Post abholen, ihre Kinder in Kitas anmelden, Bibliotheken besuchen und öffentliche Dienstleistungen nutzen.
Die City-Card nützt ihnen aber auch als Ausweis gegenüber der Stadtpolizei: Sans-Papiers werden bei Routine-Ausweispräsentationen bei der Stadtpolizei – Unfallzeugnis, Anzeigeerstattungen, Strassenkontrollen – nicht behelligt, wenn sie sich mit einer City Card ausweisen können. Sans-Papiers können die City Card im einfachen Verkehr mit Behörden gleich benutzen wie Personen mit Aufenthaltserlaubnis. So verwendet, verstösst die City Card auch nicht gegen übergeordnetes Recht, das haben die juristischen Abklärungen durch ein Rechtsgutachten der Universität Zürich ergeben.
Darüber hinaus wird die City Card als Ausweis für tout Zurich dienen, für alle. Dies im einfachen Verkehr mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen für Auskünfte bei städtischen Stellen, Beratungsangebote, Zugang zu Kindertagesstätten und Prämienverbilligungen, Zugang zu städtischen Stipendien, Abonnements der Verkehrsbetriebe, Anmeldung bei Spitälern, Einschreibung in Bibliotheken.
Wenn alle Zürcher:innen die Züri City Card erhalten und nutzen, ist das gleich noch einmal ein Schutz für die Schwächsten: Das Tragen einer Züri City Card lässt so keinen Rückschluss auf den Status einer Sans-Papier-Person zu.
Unterstützen wir die City Card und helfen wir, sie in die richtige Richtung zu entwickeln: als Karte, die die Schwächsten schützt. Als Karte der Einwohnenden, die solidarisch eine Community bilden wollen.
Willi Wottreng, Publizist
Vorstandsmitglied der Gesellschaft Minderheiten von 2000–2017

Die GMS engagiert sich im Trägerverein des Schweizer Memorials
Was ist das Schweizer Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus?
Mit dem Schweizer Memorial wird den unterschiedlichsten Opfern des Nationalsozialismus gedenkt. Es versteht sich als Erinnerungsort, Vermittlungsort und Netzwerk in einem.
Seit der Bundesrat im April 2023 entschieden hat, einen Erinnerungsort mit 2,5 Millionen Franken zu errichten, haben, unter Federführung des Eidgenössische Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Vertreter:innen der Stadt Bern, des Schweizerisches Israelitischen Gemeindebunds (SIG) und des Archivs für Zeitgeschichte (AfZ) der ETH Zürich in Zusammenarbeit mit Fachpersonen intensiv am Projekt gearbeitet und dessen Strukturen aufgebaut und gefestigt.
Der Erinnerungsort ist heute auf der Casinoterrasse in Bern geplant, das «Vermittlungszentrum Flucht» in Diepoldsau.
Ein Trägerverein für das Schweizer Memorial
Seit 2025 gibt es neben des Netzwerkvereins auch den Trägerverein. Ihm obliegt die langfristige Verantwortung für den Erinnerungsort in Bern – insbesondere für dessen Betrieb, Pflege, Sicherheit und dessen Weiterentwicklung. Später kann der Trägerverein eine entsprechen Rolle für das geplante «Vermittlungszentrum Flucht» im St. Galler Rheintal übernehmen. Der Verein versteht sich als Bindeglied zwischen Zivilgesellschaft, Fachwelt und Behörden. Neben dem SIG und dem AfZ ist auch die GMS Mitgründerin des Trägervereins.
Die GMS engagiert sich für ein inklusives, zukunftsgerichtetes Gedenken und bringt ihre
Perspektive auf Minderheitenrechte und Erinnerungskultur ein.
Webseite des Schweizer Memorials
Medienmitteilung Wettbewerbslancierung