
Der neue Standbericht 2021 der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende zeigt auf, dass in der Schweiz die Lage der Halteplätze nach wie vor prekär ist und sich in den letzten Jahren kaum verbessert hat, obwohl immer wieder auf den Mangel hingewiesen wird.
Gemäss dem Standbericht haben zwischen 2000 und 3000 Schweizer Jenische und Sinti eine fahrende Lebensweise. Hinzu kommen ausländische Roma, die von Frühling bis Herbst ebenfalls in der Schweiz unterwegs sind. Der Standbericht erklärt, dass fahrende Jenische und Sinti 40 bis 50 Standplätze benötigen, die ihnen als fester Wohnsitz während der Wintermonate dienen. Daneben sind rund 80 Durchgangsplätze für die Reisezeit von Frühling bis Herbst nötig. Zurzeit gibt es in der Schweiz jedoch nur 16 Standplätze und nur 24 Durchgangsplätze, die zweckmässig eingerichtet sind. Somit besteht nach wie vor ein grosser Mangel an sowohl Stand- als auch Durchgangsplätzen für Schweizer Jenische und Sinti. Die Situation bei den Transitplätzen für ausländische Fahrende hat sich in den vergangenen Jahren leicht verbessert, aber auch hier besteht immer noch grosser Bedarf.
Der akute und andauernde Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen muss dringend behoben werden, denn er beeinträchtigt die traditionelle Lebensweise der fahrenden Jenischen, Sinti und Roma erheblich. Das Problem liegt namentlich an konkurrierenden Nutzungsinteressen und mangelndem politischen Willen. Gemäss der Umfrage „Zusammenleben in der Schweiz“ des Bundesamts für Statistik fühlten sich 2020 rund 18% der Bevölkerung gestört an der fahrenden Lebensweise. Das ist mehr als das Störungsempfinden gegenüber anderen Gruppen. Befeuert wird diese Einstellung etwa durch stigmatisierende und einseitige Berichterstattung in den Medien. Trotzdem befürworteten 2019 circa zwei Drittel der Bevölkerung die Einrichtung von Stand- und Durchgangsplätzen für Schweizer Fahrende. Für ausländische Fahrende ist es hingegen nur knapp die Hälfte der Bevölkerung.
Abgesehen vom akuten Mangel an Halteplätzen erschweren kantonale Gesetzgebungen die Situation der fahrenden Gemeinschaften. So etwa die Loi sur le stationnement des communautés nomades (LSCN) im Kanton Neuchâtel. Das Gesetz regelt den Aufenthalt von Schweizer und ausländischen Fahrenden und schränkt diesen sowohl formell als auch zeitlich ein. Verschiedene Gutachten sind zum Schluss gekommen, dass sowohl das Gesetz als auch der Bundesgerichtsentscheid, der das Gesetz für rechtmässig erklärte, willkürlich und diskriminierend sind. Gesetz und Bundesgerichtsentscheid ignorieren die internationalen Verpflichtungen, welche die Schweiz im Rahmen von völkerrechtlichen Verträgen – zum Beispiel dem Europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten – eingegangen ist. Der Bundesgerichtsentscheid wurde an den UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung CERD weitergezogen und ist derzeit hängig. Die Entscheidung des CERD wird noch dieses Jahr erwartet.
Ein vor Kurzem veröffentlichtes Gutachten, das die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR in Auftrag gab, versucht, den rechtlichen und raumplanerischen Unsicherheiten bezüglich Halteplätzen entgegenzuwirken. Das Gutachten untersucht primär den Rechtsschutz der Fahrenden und ihrer Organisationen in Bezug auf die rechtliche Sicherung von Halteplätzen. Das Gutachten macht klar, dass die fahrenden Gemeinschaften einen verfassungs- und völkerrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung ihrer traditionellen Lebensweise haben. Dieser Gewährleistungspflicht kommen Bund, Kantone und Gemeinden zurzeit nur bedingt nach. Das Gutachten zeigt deshalb, wie auf allen Staatsebenen Anreize zur Errichtung von neuen Halteplätzen geschaffen werden können und macht entsprechende Empfehlungen.
Angesichts der prekären Situation in Bezug auf Halteplätze für fahrende Gemeinschaften und andauernder Diskriminierung und Stigmatisierung von Jenischen, Sinti und Roma, ruft die GMS Bund, Kantone und Gemeinden dringend dazu auf, ihren internationalen Verpflichtungen zum Schutz von (anerkannten) Minderheiten und zur Förderung der fahrenden Lebensweise nachzukommen. Zudem muss der negativen Einstellung der Bevölkerung gegenüber Jenischen, Sinti und Roma entgegengewirkt werden, wobei auch die Politik und die Medien eine grosse Rolle spielen.

Die GMS engagiert sich im Trägerverein des Schweizer Memorials
Was ist das Schweizer Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus?
Mit dem Schweizer Memorial wird den unterschiedlichsten Opfern des Nationalsozialismus gedenkt. Es versteht sich als Erinnerungsort, Vermittlungsort und Netzwerk in einem.
Seit der Bundesrat im April 2023 entschieden hat, einen Erinnerungsort mit 2,5 Millionen Franken zu errichten, haben, unter Federführung des Eidgenössische Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Vertreter:innen der Stadt Bern, des Schweizerisches Israelitischen Gemeindebunds (SIG) und des Archivs für Zeitgeschichte (AfZ) der ETH Zürich in Zusammenarbeit mit Fachpersonen intensiv am Projekt gearbeitet und dessen Strukturen aufgebaut und gefestigt.
Der Erinnerungsort ist heute auf der Casinoterrasse in Bern geplant, das «Vermittlungszentrum Flucht» in Diepoldsau.
Ein Trägerverein für das Schweizer Memorial
Seit 2025 gibt es neben des Netzwerkvereins auch den Trägerverein. Ihm obliegt die langfristige Verantwortung für den Erinnerungsort in Bern – insbesondere für dessen Betrieb, Pflege, Sicherheit und dessen Weiterentwicklung. Später kann der Trägerverein eine entsprechen Rolle für das geplante «Vermittlungszentrum Flucht» im St. Galler Rheintal übernehmen. Der Verein versteht sich als Bindeglied zwischen Zivilgesellschaft, Fachwelt und Behörden. Neben dem SIG und dem AfZ ist auch die GMS Mitgründerin des Trägervereins.
Die GMS engagiert sich für ein inklusives, zukunftsgerichtetes Gedenken und bringt ihre
Perspektive auf Minderheitenrechte und Erinnerungskultur ein.
Webseite des Schweizer Memorials
Medienmitteilung Wettbewerbslancierung