Sollen und Dürfen
13.07.2023

In den vergangenen Wochen wurde die mediale Aufmerksamkeit verstärkt auf Muslim:as in der Schweiz gerichtet. Zu einem als zum einen eine Kassiererin bei Coop kündigte, weil ihr das Tragen des Kopftuchs untersagt wurde, und zum anderen als Fotos uniformierter Angehöriger der Armee veröffentlicht wurden, die umgeben von ihren Kollegen das muslimische Festgebet anlässlich des Opferfests verrichteten. Diese Ereignisse haben Diskussionen über die Angemessenheit der Handlungen der Beteiligten ausgelöst.

 

Als grundlegendes Gesetz gilt die Bundesverfassung als Fundament unseres Rechtssystems. Die gesamte Rechtsordnung sollte im Einklang mit der Verfassung gestaltet und ausgelegt werden. In ihrer Einleitung, der Präambel, finden wir eine Zeile, die heute besonders relevant ist: “Im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben.”

 

Die Gemeinsamkeit beider Geschichten besteht darin, dass sie Reaktionen auf die Vielfalt in der Schweiz sind. Allerdings könnten diese Reaktionen nicht unterschiedlicher sein. Während die Schweizer Armee ihre innere Vielfalt achtete und als integralen Bestandteil der gesamtschweizerischen Einheit betrachtete, versuchte Coop ein Bild homogener Einheit zu vermitteln, indem sie die Ausdrucksform der Vielfalt aus dem sichtbaren Bereich verbannte.

 

Wird die Gesellschaft als Zusammensetzung aus einer Mehrheit und verschiedenen Minderheiten betrachtet, und zwar Minderheiten, die sich den Vorgaben der Mehrheit fügen müssen, entsteht eine eindimensionale Sichtweise auf das soziale Leben, die den innergesellschaftlichen Zusammenhalt gefährdet.

 

Als Gesellschaft Minderheiten Schweiz erkennen wir, dass jeder Mensch einzigartig ist und in bestimmten Aspekten seiner Persönlichkeit einer Minderheit angehört. Ein friedliches Zusammenleben dieser vielfältigen Minderheiten zu ermöglichen, ist eine grundlegende Aufgabe des Staates und der Rechtssetzung. Dennoch liegt die Hauptverantwortung auf den Schultern der einzelnen Mitglieder der Gesellschaft. Sie tragen mit ihrem Verhalten dazu bei, die Rechtsordnung zum Leben zu erwecken und den gesellschaftlichen Frieden zu wahren.

 

Es liegt an jedem einzelnen von uns, die gesellschaftliche Solidarität zu fördern und sicherzustellen, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Religion, Ethnie oder anderen Merkmalen gleichberechtigt und respektiert werden. Jeder Einzelne von uns kann und soll dazu beitragen, Stereotype und Vorurteile zu hinterfragen, Vorurteile abzubauen und eine Kultur des Respekts und der Anerkennung zu fördern.

 

 

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Standpunkte

16.05.2024

Einladung Veranstaltung “Jenisches Leben Heute”

Wussten Sie, dass die Jenischen seit hunderten von Jahren in der Schweiz leben? Bis in die Siebzigerjahre haben die Schweizer Behörden die fahrende Lebensweise aktiv versucht zu unterdrücken. Heute leben rund 30’000 Jenische in der Schweiz. Die diesjährige Mitgliederversammlung der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) widmet sich dem Thema “Jenisches Leben Heute”.

Nach der diesjährigen Mitgliederversammlung der GMS am 25. Juni 2024 laden wir zur öffentlichen Veranstaltung “Jenisches Leben Heute” ein.

Zunächst wird ein Inputvortrag zum Thema «Jenisches Leben Heute» von Venanz Nobel, Vertreter der jenischen Gemeinschaft, gehalten. Danach folgt eine Podiumsdiskussion mit den Filmemachern von «Ruäch – Eine Reise ins jenische Europa» und Herrn Nobel. Die Diskussion wird angereichert mit Ausschnitten aus dem Film.

Es folgt ein Apéro mit der Möglichkeit zum weiteren Austausch.

Kommen Sie gerne und bringen Sie andere Interessierte mit!

Datum: 25. Juni 2024

Zeit: 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr inkl. Apéro

Ort: Pädagogische Hochschule Zürich, Raum: LAA-J002C, Lagerstrasse 2, 8090 Zürich

Hier können Sie sich für die Veranstaltung anmelden: RSVP Formular

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Einladung Veranstaltung “Jenisches Leben Heute”
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