
In der Schweiz soll niemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllen und niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Das fordert die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot», welche von SVP-nahen Kreisen eingereicht und vom Parlament und Bundesrat in der Sommersession zur Ablehnung empfohlen wurde. Darüber wird es bald eine Volksabstimmung geben.
Der Gegenvorschlag zur sogenannten Burka-Initiative sieht vor, dass alle, die sich im öffentlichen Verkehr oder bei Behörden identifizieren müssen, die gesetzliche Pflicht haben, das Gesicht zu zeigen. Er fand in beiden Räten eine Mehrheit, kommt als indirekter Gegenvorschlag aber nicht zur Abstimmung.
Das Egerkinger Komitee um den SVP-Nationalrat Walter Wobmann zielt mit der Burka-Initiative nach der Minarettverbotsinitiative zum zweiten Mal auf die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz. Diesmal geschieht es im Namen der Geschlechtergleichheit. Denn die Burka wird, wenn überhaupt, ausschliesslich von muslimischen Frauen getragen. Es wird auf ein augenfälliges und mit viel Symbolik aufgeladenes Kleidungsstück gezielt, statt dass über die Hintergründe von Diskriminierung und Ausschluss aufgrund des Geschlechts oder der kulturellen und religiösen Herkunft gesprochen wird. Es wird eine Stellvertreterdebatte geführt, die sich gegen «den Islam» in unserer Gesellschaft richtet. Statt Integrationsschranken beim Zugang zu Bildung, Arbeit und politischen Rechten abzubauen, reden die InitiantInnen lieber von einer angeblichen Integrationsunwilligkeit und Integrationsunfähigkeit der muslimischen Bevölkerung. Sie orten das Problem im Islam, der mit unseren westlichen Werten inkompatibel sei. Es wird ein einseitiges und pauschales Bild eines patriarchalischen und frauenfeindlichen Islam gezeichnet, was gerade in der Schweiz so nicht der Realität entspricht.
Wenn es den Initianten wirklich um die Würde der Frau ginge, müsste es ihnen aber um die Würde aller Frauen in unserer Gesellschaft gehen. Sie haben sich aber nie für feministische Kampagnen gegen Sexismus in der Werbung, gegen die Pornografisierung von Frauenkörpern zu Werbezwecken oder für griffige Gesetze gegen den Frauenhandel stark gemacht. Pauschal von der Unterdrückung muslimischer Frauen auszugehen, wie dies das Egerkinger Komitee tut, ist Ausdruck eines Paternalismus, der den muslimischen Frauen keinerlei Handlungsmacht zuspricht. Zudem wird mit dem Burka-Verbot ein neues «Sondergesetz» für Musliminnen geschaffen.
Die GMS propagiert das Tragen einer Burka in keiner Weise, weil sie die Freiheit der Frauen einschränkt. Es ist für die GMS auch ganz klar, dass keine Frau zur Verhüllung gezwungen werden darf. Wenn aber eine Frau, die hier lebt, entscheidet, dass sie sich, aus welchen Motiven auch immer, verschleiern will, dann muss unsere freiheitliche Rechtsordnung das zulassen. Der Staat darf nicht das Tragen bestimmter Kleidungsstücke verbieten und damit in die persönliche Freiheit der Menschen eingreifen. Die Initiative fokussiert zudem auf ein Problem, das in der Schweiz kaum existiert, verstärkt aber die Vorurteile gegen muslimische Gruppen und fördert ein Klima der Intoleranz. Deshalb leiden religiöse Minderheiten oft an Ausgrenzung und Diskriminierung. Die umfassende Durchsetzung der Religionsfreiheit ist für alle gläubigen Menschen von grundlegender Bedeutung. Selbstverständlich aber müssen sich alle Religionen an der Respektierung der Menschen- und Frauenrechte messen lassen. Gerade was die Umsetzung der Frauenrechte anbelangt, sind die meisten Religionen schwer im Verzug.
Die GMS kämpft gegen die Instrumentalisierung von Frauenrechten als emotionale Mobilisierungsstrategie für eine fremdenfeindliche Politik. Wir unterstützen Massnahmen, die das Selbstbestimmungsrecht von Frauen im Allgemeinen und der Migrantinnen im Besonderen schützen und fördern, sowie die Diskriminierung von religiösen und anderen Minderheiten beheben. Da die Burka-Initiative all diesen Bemühungen zuwiderläuft, bekämpft sie die GMS, wie das alle anderen Schweizer Menschenrechtsorganisationen auch tun.

Die GMS engagiert sich im Trägerverein des Schweizer Memorials
Was ist das Schweizer Memorial für die Opfer des Nationalsozialismus?
Mit dem Schweizer Memorial wird den unterschiedlichsten Opfern des Nationalsozialismus gedenkt. Es versteht sich als Erinnerungsort, Vermittlungsort und Netzwerk in einem.
Seit der Bundesrat im April 2023 entschieden hat, einen Erinnerungsort mit 2,5 Millionen Franken zu errichten, haben, unter Federführung des Eidgenössische Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Vertreter:innen der Stadt Bern, des Schweizerisches Israelitischen Gemeindebunds (SIG) und des Archivs für Zeitgeschichte (AfZ) der ETH Zürich in Zusammenarbeit mit Fachpersonen intensiv am Projekt gearbeitet und dessen Strukturen aufgebaut und gefestigt.
Der Erinnerungsort ist heute auf der Casinoterrasse in Bern geplant, das «Vermittlungszentrum Flucht» in Diepoldsau.
Ein Trägerverein für das Schweizer Memorial
Seit 2025 gibt es neben des Netzwerkvereins auch den Trägerverein. Ihm obliegt die langfristige Verantwortung für den Erinnerungsort in Bern – insbesondere für dessen Betrieb, Pflege, Sicherheit und dessen Weiterentwicklung. Später kann der Trägerverein eine entsprechen Rolle für das geplante «Vermittlungszentrum Flucht» im St. Galler Rheintal übernehmen. Der Verein versteht sich als Bindeglied zwischen Zivilgesellschaft, Fachwelt und Behörden. Neben dem SIG und dem AfZ ist auch die GMS Mitgründerin des Trägervereins.
Die GMS engagiert sich für ein inklusives, zukunftsgerichtetes Gedenken und bringt ihre
Perspektive auf Minderheitenrechte und Erinnerungskultur ein.
Webseite des Schweizer Memorials
Medienmitteilung Wettbewerbslancierung