Neues aus der GMS

13.08.2020

Standpunkt der GMS zum Burkaverbot (en allemand)

In der Schweiz soll niemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllen und niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Das fordert die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot», welche von SVP-nahen Kreisen eingereicht und vom Parlament und Bundesrat in der Sommersession zur Ablehnung empfohlen wurde. Darüber wird es bald eine Volksabstimmung geben.

Der Gegenvorschlag zur sogenannten Burka-Initiative sieht vor, dass alle, die sich im öffentlichen Verkehr oder bei Behörden identifizieren müssen, die gesetzliche Pflicht haben, das Gesicht zu zeigen. Er fand in beiden Räten eine Mehrheit, kommt als indirekter Gegenvorschlag aber nicht zur Abstimmung.

Das Egerkinger Komitee um den SVP-Nationalrat Walter Wobmann zielt mit der Burka-Initiative nach der Minarettverbotsinitiative zum zweiten Mal auf die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz. Diesmal geschieht es im Namen der Geschlechtergleichheit. Denn die Burka wird, wenn überhaupt, ausschliesslich von muslimischen Frauen getragen. Es wird auf ein augenfälliges und mit viel Symbolik aufgeladenes Kleidungsstück gezielt, statt dass über die Hintergründe von Diskriminierung und Ausschluss aufgrund des Geschlechts oder der kulturellen und religiösen Herkunft gesprochen wird. Es wird eine Stellvertreterdebatte geführt, die sich gegen «den Islam» in unserer Gesellschaft richtet. Statt Integrationsschranken beim Zugang zu Bildung, Arbeit und politischen Rechten abzubauen, reden die InitiantInnen lieber von einer angeblichen Integrationsunwilligkeit und Integrationsunfähigkeit der muslimischen Bevölkerung. Sie orten das Problem im Islam, der mit unseren westlichen Werten inkompatibel sei. Es wird ein einseitiges und pauschales Bild eines patriarchalischen und frauenfeindlichen Islam gezeichnet, was gerade in der Schweiz so nicht der Realität entspricht.

Wenn es den Initianten wirklich um die Würde der Frau ginge, müsste es ihnen aber um die Würde aller Frauen in unserer Gesellschaft gehen. Sie haben sich aber nie für feministische Kampagnen gegen Sexismus in der Werbung, gegen die Pornografisierung von Frauenkörpern zu Werbezwecken oder für griffige Gesetze gegen den Frauenhandel stark gemacht. Pauschal von der Unterdrückung muslimischer Frauen auszugehen, wie dies das Egerkinger Komitee tut, ist Ausdruck eines Paternalismus, der den muslimischen Frauen keinerlei Handlungsmacht zuspricht. Zudem wird mit dem Burka-Verbot ein neues «Sondergesetz» für Musliminnen geschaffen.

Die GMS propagiert das Tragen einer Burka in keiner Weise, weil sie die Freiheit der Frauen einschränkt. Es ist für die GMS auch ganz klar, dass keine Frau zur Verhüllung gezwungen werden darf. Wenn aber eine Frau, die hier lebt, entscheidet, dass sie sich, aus welchen Motiven auch immer, verschleiern will, dann muss unsere freiheitliche Rechtsordnung das zulassen. Der Staat darf nicht das Tragen bestimmter Kleidungsstücke verbieten und damit in die persönliche Freiheit der Menschen eingreifen. Die Initiative fokussiert zudem auf ein Problem, das in der Schweiz kaum existiert, verstärkt aber die Vorurteile gegen muslimische Gruppen und fördert ein Klima der Intoleranz. Deshalb leiden religiöse Minderheiten oft an Ausgrenzung und Diskriminierung. Die umfassende Durchsetzung der Religionsfreiheit ist für alle gläubigen Menschen von grundlegender Bedeutung. Selbstverständlich aber müssen sich alle Religionen an der Respektierung der Menschen- und Frauenrechte messen lassen. Gerade was die Umsetzung der Frauenrechte anbelangt, sind die meisten Religionen schwer im Verzug.

Die GMS kämpft gegen die Instrumentalisierung von Frauenrechten als emotionale Mobilisierungsstrategie für eine fremdenfeindliche Politik. Wir unterstützen Massnahmen, die das Selbstbestimmungsrecht von Frauen im Allgemeinen und der Migrantinnen im Besonderen schützen und fördern, sowie die Diskriminierung von religiösen und anderen Minderheiten beheben. Da die Burka-Initiative all diesen Bemühungen zuwiderläuft, bekämpft sie die GMS, wie das alle anderen Schweizer Menschenrechtsorganisationen auch tun.

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13.08.2020

Standpunkt der GMS zu den Vorfällen in den USA und zu Polizeigewalt und Rassismus in der Schweiz (en allemand)

Die jüngsten Fälle von Polizeigewalt an Afroamerikaner*innen in den Vereinigten Staaten erschüttern die Welt. Erstmals werden die schrecklichen Morde, etwa an George Floyd oder Ahmaud Arbery, auf Video aufgezeichnet und so sichtbar gemacht. Unverhältnismässige Polizeigewalt an Menschen mit dunkler Hautfarbe ist in den USA allerdings kein neues Thema. Zusammen mit weiteren Erscheinungsformen strukturellen und systemischen Rassismus ist dies Ausfluss einer jahrhundertlangen Geschichte von Kolonialismus, Sklaverei und Segregation. Die systematische und legalisierte Unterdrückung von People of Color zu Gunsten von weissen Privilegien hat noch heute Auswirkungen, sei es etwa durch breite Chancenungleichheit oder sonstige Benachteiligungen und Diskriminierungen. Obwohl die Black Lives Matter Bewegung bereits vor sieben Jahren ins Leben gerufen wurde, hat Polizeigewalt an Menschen mit dunkler Hautfarbe in Amerika sogar noch zugenommen.

Die GMS zeigt Solidarität mit Black Lives Matter und verurteilen die Ereignisse in den USA auf das Höchste. Polizeigewalt, struktureller und systemischer Rassismus sind jedoch nicht nur in Amerika, sondern auch in Europa und der Schweiz gegenwärtig. Die Schweiz hat ihre eigene politische und gesellschaftliche Realität, in der Rassismus gegen People of Color und andere Minderheiten leider auch ein Thema ist. Der Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR und humanrights.ch zu Rassismusfällen aus der Beratungspraxis meldet für das Jahr 2019 insgesamt 352 Beratungsfälle. Es versteht sich von selbst, dass diese Fälle nur die «Spitze des Eisbergs» der rassistischen Vorfälle in der Schweiz darstellen. Der Bericht verdeutlicht, dass auch in der Schweiz Rassismus gegen Schwarze (132 Fälle) neben dem generellen Motiv Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit (145 Fälle) das meist genannte Diskriminierungsmotiv ist. Darauf folgt das Motiv der Muslimfeindlichkeit mit 55 Fällen. Auch der Rassismusbericht der GRA bestätigt diese Einschätzung: In der Mehrheit der von der GRA registrierten rassistischen Vorfälle wurden dunkelhäutige Menschen sowie Musliminnen und Muslime beschimpft, benachteiligt oder bedroht. Im letzten Jahr wurde ausserdem eine Zunahme rechtsextremer Vorfälle festgestellt, wobei es bis zu verbalen und physischen Übergriffen auf einen Schwarzen Jugendlichen gekommen ist.

 

Auch die Schweiz verzeichnet Fälle übermässiger Polizeigewalt an Menschen mit dunkler Hautfarbe. So sind zwischen 2016 und 2018 drei Fälle bekannt, in denen dunkelhäutige Personen den Folgen von unverhältnismässiger Polizeigewalt erlagen. Die Untersuchungen der Vorfälle sind derzeit noch am Laufen. Häufiger als übermässige Polizeigewalt sind jedoch Fälle von Racial Profiling (diskriminierende, verdachtsunabhängige Kontrolle durch Polizei, Bahnpolizei oder Grenzwachtkorps einzig oder primär aufgrund gruppenspezifischer Merkmale wie Hautfarbe, Sprache, Religion oder ethnischer Herkunft). Solche Kontrollen werden von den betroffenen Personen häufig als demütigend empfunden. Obwohl die Kantone Bern, Basel und Zürich bereits Massnahmen zur Überwachung von Racial Profiling durch die Polizei ergriffen haben, gibt es in der Schweiz noch zu wenig Unterstützung für Betroffene von Racial Profiling.

 

Rassismus tritt jedoch nicht nur in Form von Polizeigewalt oder Racial Profiling auf, sondern hat vielfältige, nicht minder verletzende Erscheinungsformen. Subtiler, unterschwelliger Rassismus schlummert im Alltag. So muss eine Person möglicherweise merken, dass sie wegen ihrer Hautfarbe oder wegen ihres «ausländisch» klingenden Namens Schwierigkeiten auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt hat. Wie der Bericht der EKR aufzeigt, findet rassistische Diskriminierung am meisten in der Öffentlichkeit oder in der Arbeitswelt statt. Doch auch in der Schule, in der Nachbarschaft, im öffentlichen Verkehr, in der Freizeit oder in der öffentlichen Verwaltung findet sich struktureller und systemischer Rassismus wieder. So werden etwa Menschen wegen ihres Aussehens bei einem Behördenbesuch unfreundlicher und schlechter behandelt. Auch sehr subtile Formen von Rassismus sind verletzend, etwa wenn der Platz neben einem People of Color im Bus frei bleibt, obwohl alle anderen Plätze besetzt sind.

 

Für die GMS stellt jeder Angriff auf eine Minderheit auch ein Angriff auf die demokratischen Werte unserer Gesellschaft dar. Genauso wie in den USA gilt auch in der Schweiz, dass von Rassismus Betroffenen Menschen der Zugang zu Gerechtigkeit ermöglicht und erleichtert werden muss. Leider fehlen auch in der Schweiz immer noch stellenweise langfristige Strategien zur Umsetzung des Diskriminierungsschutzes. Es muss unbedingt in Ausbildung, Sensibilisierung und Prävention investiert werden. Wichtig ist, dass ein offener und sachlicher Dialog geführt und gefördert wird. Ein Beispiel für einen solchen Dialog ist etwa der Runde Tisch gegen Rassismus der Stadtpolizei Zürich, an dem die GMS und die GRA regelmässig teilnehmen. Am Runden Tisch werden unter anderem Lösungen für die Bekämpfung von Racial Profiling diskutiert und Begegnungsmöglichkeiten zwischen Interessensgruppen geschaffen.

 

Welchen Beitrag kann ich als Mitglied der Gesellschaft leisten, um Rassismus den Kampf anzusagen? Hier, einige Vorschläge:

  • Betroffenen zuhören und Raum lassen
  • Empathie zeigen
  • Mich informieren
  • Selbstreflexion: Eigenes Verhalten hinterfragen, eigene Vorurteile erkennen und abbauen. Verantwortungsvoll und aktiv entscheiden, wie mit Stereotypen umzugehen ist und was ich dagegen tun kann

Ansprechen, aufzeigen und verurteilen: Zivilcourage zeigen und vorbildlich handeln, besonders bei Alltagsrassismus. Zum Beispiel eine Aussage oder Reaktion hinterfragen und für Minderheiten (Mitmenschen!) einstehen.

 

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10.07.2020

Standpunkt der GMS zum Burkaverbot

In der Schweiz soll niemand in der Öffentlichkeit sein Gesicht verhüllen und niemand eine Person zwingen dürfen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Das fordert die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot», welche von SVP-nahen Kreisen eingereicht und vom Parlament und Bundesrat in der Sommersession zur Ablehnung empfohlen wurde. Darüber wird es bald eine Volksabstimmung geben.

Der Gegenvorschlag zur sogenannten Burka-Initiative sieht vor, dass alle, die sich im öffentlichen Verkehr oder bei Behörden identifizieren müssen, die gesetzliche Pflicht haben, das Gesicht zu zeigen. Er fand in beiden Räten eine Mehrheit, kommt als indirekter Gegenvorschlag aber nicht zur Abstimmung.

Das Egerkinger Komitee um den SVP-Nationalrat Walter Wobmann zielt mit der Burka-Initiative nach der Minarettverbotsinitiative zum zweiten Mal auf die muslimische Gemeinschaft in der Schweiz. Diesmal geschieht es im Namen der Geschlechtergleichheit. Denn die Burka wird, wenn überhaupt, ausschliesslich von muslimischen Frauen getragen. Es wird auf ein augenfälliges und mit viel Symbolik aufgeladenes Kleidungsstück gezielt, statt dass über die Hintergründe von Diskriminierung und Ausschluss aufgrund des Geschlechts oder der kulturellen und religiösen Herkunft gesprochen wird. Es wird eine Stellvertreterdebatte geführt, die sich gegen «den Islam» in unserer Gesellschaft richtet. Statt Integrationsschranken beim Zugang zu Bildung, Arbeit und politischen Rechten abzubauen, reden die InitiantInnen lieber von einer angeblichen Integrationsunwilligkeit und Integrationsunfähigkeit der muslimischen Bevölkerung. Sie orten das Problem im Islam, der mit unseren westlichen Werten inkompatibel sei. Es wird ein einseitiges und pauschales Bild eines patriarchalischen und frauenfeindlichen Islam gezeichnet, was gerade in der Schweiz so nicht der Realität entspricht.

Wenn es den Initianten wirklich um die Würde der Frau ginge, müsste es ihnen aber um die Würde aller Frauen in unserer Gesellschaft gehen. Sie haben sich aber nie für feministische Kampagnen gegen Sexismus in der Werbung, gegen die Pornografisierung von Frauenkörpern zu Werbezwecken oder für griffige Gesetze gegen den Frauenhandel stark gemacht. Pauschal von der Unterdrückung muslimischer Frauen auszugehen, wie dies das Egerkinger Komitee tut, ist Ausdruck eines Paternalismus, der den muslimischen Frauen keinerlei Handlungsmacht zuspricht. Zudem wird mit dem Burka-Verbot ein neues «Sondergesetz» für Musliminnen geschaffen.

Die GMS propagiert das Tragen einer Burka in keiner Weise, weil sie die Freiheit der Frauen einschränkt. Es ist für die GMS auch ganz klar, dass keine Frau zur Verhüllung gezwungen werden darf. Wenn aber eine Frau, die hier lebt, entscheidet, dass sie sich, aus welchen Motiven auch immer, verschleiern will, dann muss unsere freiheitliche Rechtsordnung das zulassen. Der Staat darf nicht das Tragen bestimmter Kleidungsstücke verbieten und damit in die persönliche Freiheit der Menschen eingreifen. Die Initiative fokussiert zudem auf ein Problem, das in der Schweiz kaum existiert, verstärkt aber die Vorurteile gegen muslimische Gruppen und fördert ein Klima der Intoleranz. Deshalb leiden religiöse Minderheiten oft an Ausgrenzung und Diskriminierung. Die umfassende Durchsetzung der Religionsfreiheit ist für alle gläubigen Menschen von grundlegender Bedeutung. Selbstverständlich aber müssen sich alle Religionen an der Respektierung der Menschen- und Frauenrechte messen lassen. Gerade was die Umsetzung der Frauenrechte anbelangt, sind die meisten Religionen schwer im Verzug.

Die GMS kämpft gegen die Instrumentalisierung von Frauenrechten als emotionale Mobilisierungsstrategie für eine fremdenfeindliche Politik. Wir unterstützen Massnahmen, die das Selbstbestimmungsrecht von Frauen im Allgemeinen und der Migrantinnen im Besonderen schützen und fördern, sowie die Diskriminierung von religiösen und anderen Minderheiten beheben. Da die Burka-Initiative all diesen Bemühungen zuwiderläuft, bekämpft sie die GMS, wie das alle anderen Schweizer Menschenrechtsorganisationen auch tun.

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16.05.2024

Einladung Veranstaltung “Jenisches Leben Heute”

Wussten Sie, dass die Jenischen seit hunderten von Jahren in der Schweiz leben? Bis in die Siebzigerjahre haben die Schweizer Behörden die fahrende Lebensweise aktiv versucht zu unterdrücken. Heute leben rund 30’000 Jenische in der Schweiz. Die diesjährige Mitgliederversammlung der Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) widmet sich dem Thema “Jenisches Leben Heute”.

Nach der diesjährigen Mitgliederversammlung der GMS am 25. Juni 2024 laden wir zur öffentlichen Veranstaltung “Jenisches Leben Heute” ein.

Zunächst wird ein Inputvortrag zum Thema «Jenisches Leben Heute» von Venanz Nobel, Vertreter der jenischen Gemeinschaft, gehalten. Danach folgt eine Podiumsdiskussion mit den Filmemachern von «Ruäch – Eine Reise ins jenische Europa» und Herrn Nobel. Die Diskussion wird angereichert mit Ausschnitten aus dem Film.

Es folgt ein Apéro mit der Möglichkeit zum weiteren Austausch.

Kommen Sie gerne und bringen Sie andere Interessierte mit!

Datum: 25. Juni 2024

Zeit: 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr inkl. Apéro

Ort: Pädagogische Hochschule Zürich, Raum: LAA-J002C, Lagerstrasse 2, 8090 Zürich

Hier können Sie sich für die Veranstaltung anmelden: RSVP Formular

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Einladung Veranstaltung “Jenisches Leben Heute”
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